Nachdem der Bundesverfassungsschutz den ehemaligen Präsidenten, Hans-Georg Maaßen, als Rechtsextremisten gespeichert hat, fordert der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Konstantin von Notz (Grüne), Konsequenzen. Das Bundesinnenministerium nimmt zu der Situation keine Stellung, weist allerdings auf die unterschiedlichen Pflichten von aktiven und Ruhestandsbeamten hin.
Die Rolle von Maaßen
Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, ist laut Berichten von „T-Online“ und „Kontraste“ in der Datenbank der Behörde als Rechtsextremist gespeichert. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Konstantin von Notz (Grüne), äußerte sich zu dem Vorfall: „Wenn ein ehemaliger Leiter einer so wichtigen Behörde innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur in den Islamismus, den Linksextremismus oder den Rechtsextremismus abgleitet, ist das zweifellos ein sicherheitspolitisch relevanter Vorgang“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Beamtenrechtliche Folgen
Von Notz führt weiter aus: „Die beamtenrechtlichen Treuepflichten gehen über das aktive Dienstverhältnis hinaus und wirken fort. Insofern muss das Innenministerium auch dienstrechtlich auf den Fall Maaßen einen sehr genauen Blick werfen und gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen ziehen.“
Das Bundesinnenministerium allerdings äußert sich nicht zu der Speicherung von Daten über Maaßen beim Bundesamt für Verfassungsschutz.
Position des Innenministeriums
Ein Sprecher des Ministeriums erläutert, dass die Äußerungen aktiver oder ehemaliger Beamter mit Blick auf mögliche disziplinarrechtliche Relevanz überprüft werden. „In den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte gelten dabei dienst- und disziplinarrechtlich als Ruhestandsbeamte. Für Ruhestandsbeamte gelten andere, deutlich geringere Pflichten als für aktive Beamte“, erklärt er. Treten sie jedoch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein, gilt dies als Dienstvergehen.
Neue Gesetzeslage
Eine neue Gesetzgebung, das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung“, erhöht die Anforderungen an Beamte im einstweiligen Ruhestand. „Politische Beamte müssen sich künftig während des einstweiligen Ruhestands durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.“ Dieses Gesetz tritt zum 1. April in Kraft.
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