Die fraktionslose Bundestagsabgeordnete und ehemalige AfD-Politikerin Joana Cotar äußert sich im Interview mit dem „Spiegel“ positiv über ein mögliches Verbotsverfahren ihrer früheren Partei. Cotar, die der AfD seit ihrer Gründung im Jahr 2013 angehörte, wirft ihrer ehemaligen Partei unethisches Verhalten und Verbindungen zu autoritären Regimen vor.
Offenheit gegenüber Verbotsverfahren
Joana Cotar, inzwischen fraktionslose Bundestagsabgeordnete, zeigte sich in einem Interview mit dem Videoformat „Spitzengespräch“ des „Spiegels“ offen gegenüber einem Verbotsverfahren ihrer ehemaligen Partei, der AfD. „Wenn wir wirklich der Meinung sind, die AfD ist so gefährlich, dann verbieten wir sie“, erklärte sie. Auf die Frage nach den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens merkte sie an, „Es gibt bestimmt ein paar Leute, die beitragen würden, so ein Verfahren zu beschleunigen“. Wer genau diese Personen aus ihrer früheren Partei seien, ließ Cotar offen. Sie meinte lediglich „Ich glaube, die Protagonisten sind bekannt, gerade im Osten“.
Interne Kritik an der AfD
Über ihre Gründe zum Ausstieg aus der AfD sprach Cotar offen. „In der AfD gibt es korrupte Netzwerke sowie eine ganze Menge, was hinter den Kulissen passiert, die mir nicht mehr geschmeckt haben“, sagte sie. Sie kritisierte zudem die engen Beziehungen ihrer ehemaligen Partei zu autoritären Regimen wie Russland und China, die sie im November 2022 zum Austritt bewogen hätten. Cotar war seit 2013 Mitglied der AfD und zog 2017 erstmals über die hessische Landesliste in den Bundestag ein.
Vorgehen bei Verfassungswidrigkeit von Parteien
Ein Parteienverbot kann nach Artikel 21 des Grundgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit ausgesprochen werden. Demnach sind Parteien verfassungswidrig, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit trifft das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
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