In den Tagen vor der Europawahl an diesem Sonntag kursierten in den sozialen Medien einige Videos, die teils widersprüchliche und falsche Angaben dazu gemacht haben, was einen Stimmzettel ungültig macht. Wir klären am Wahltag ein paar Mythen auf.
Bei der Europawahl hat jeder Wähler nur eine Stimme
Grundsätzlich gilt, dass der Wählerwille auf dem Stimmzettel deutlich zu erkennen sein muß. Das bedeutet im Umkehrschluss bei der Europawahl, bei der nur eine Stimme abgegeben werden darf, dass wer auf dem Stimmzettel mehr als nur ein Kreuz macht, seine Stimmabgabe damit automatisch ungültig macht.
Der Kreis der zu wählenden Partei – übrigens auf der rechten Seite des Stimmzettels – muss jedoch nicht unbedingt mit einem Kreuz ausgefüllt werden. Nach Angaben der Bundeswahlleiterin sind beispielsweise auch ein Punkt oder Haken zulässig.
Wichtig ist: der Wählerwille muss erkennbar sein
Wenn das Kreuz (oder der Haken oder Punkt) über den Rand des Kreises hinaus gehen, führt das auch nicht automatisch dazu, dass der Stimmzettel ungültig wird. „Sofern deutlich erkennbar ist, welcher Wahlvorschlag gekennzeichnet wurde“, werde die Stimme auch dann gezählt, teilte die Bundeswahlleiterin im Vorfeld der Europawahl mit.
Um Mißverständnisse zu vermeiden – die im Zweifel zur Ungültig des Stimmzettels führen – sollten Wahlberechtigte jedoch darauf achten, dass sie ihr Kreuz (oder ihren Punkt oder Haken) sorgfältig nur im Kreis einer Partei setzen.
Auf gar keinen Fall den Stimmzettel unterschreiben!
Kritzeleien, verfassungswidrige Kennzeichen und ganz allgemein auch alle anderen Symbole wie ein Smileys machen die Stimmabgabe allerdings ungültig. Auch Notizen und Unterschriften machen den Stimmzettel ungültig.
Kreuz bei falscher Partei gesetzt? Das kann eventuell korrigiert werden
Rutscht einem der Stift aus oder kommt es zu einer spontanen Meinungsänderung noch in der Wahlkabine kann man sich sogar einen neuen Stimmzettel aushändigen lassen. Der Stimmzettel mit dem falsch gesetzten Kreuz muss allerdings aber unbedingt in Anwesenheit eines Mitgliedes des Wahlvorstandes vernichtet werden. Wichtig ist es in so einem Fall direkt und ohne Umwege den Wahlvorstand im Wahllokal anzusprechen. Ein einmal in die Wahlurne abgelegter Stimmzettel kann selbstverständlich nicht korrigiert werden.
Die Deadline steht: bis 18 Uhr ins Wahllokal!
Und nach 18 Uhr kann auch nicht mehr gewählt werden. Allerdings kann der Wahlvorstand vor Ort bestimmen, dass Wählerinnen und Wähler, die vor 18 Uhr das Wahllokal erreicht haben, noch die Möglichkeit zur Stimmabgabe bekommen – darauf sollte man es aber nicht ankommen lassen.
Wahlbenachrichtigung verloren? Kein Problem!
Selbst ohne die per Post verschickte Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte an der Europawahl teilnehmen. Dafür muss man sich dann in seinem Wahllokal mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen um einen Abgleich mit dem Wählerverzeichnis zu ermöglichen.
Weitere Fragen zur Europawahl beantworten wir in diesem Artikel.