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Europawahl 2024: Jeder Bürger darf auch ‚Wahlbeobachter‘ sein

„Geht das denn alles seinen richtigen Gang bei der Stimmauszählung?“ Immer wieder werden solche Zweifel vor oder nach einer Wahl laut. Dabei kann und darf jede Bürgerin und jeder Bürger demokratische Wahlen beobachten und im Zweifel im Anschluss bei der Wahlleitung seine Bedenken anmelden.

Unsere Redaktion hat vor der Europawahl nochmals beim Wahlamt der Stadt Osnabrück um Auskunft zur Möglichkeit der ‚Wahlbeobachtung‘ gebeten. Stellvertretend antwortete Simon Vonstein: „Jeder Bürgerin und Bürger kann ohne Anmeldung den Wahlvorgang und die Auszählung beobachten.“

Die Auszählung ab 18 Uhr darf beobachtet aber nicht gestört werden

„Wichtig ist, dass dabei die Abläufe nicht gestört werden. Der Wahlvorstand darf Personen des Raumes verweisen. Insbesondere bei der Auszählung sollten Beobachterinnen und Beobachter einen gewissen Abstand zum Sortiertisch und den Stimmzettelstapeln einhalten, damit die Auszählung auch ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.“

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert werden!

Während des Wahlvorgangs, in der Kabine, darf nicht fotografiert werden und die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass auch außerhalb der Wahlkabine der Wahlvorstand Foto- und Filmaufnahmen im Wahlraum unterbinden kann.
Wenn bei der Auszählung alle anwesenden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer damit einverstanden sind, kann aber auch hier ein Foto gemacht werden.

Auch ARD und ZDF berichten von der Wahl in Osnabrück

Neben der HASEPOST werden übrigens an diesem Sonntag planen nach Auskunft vom Presseamt der Stadt auch Teams von ARD und ZDF und die ARD über die Wahlen in Osnabrück zu berichten.


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