Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, übt scharfe Kritik am Umgang europäischer Länder mit Geflüchteten. Sie fordert mehr Solidarität und einen humanen sowie menschenrechtskonformen Umgang mit Asylgesuchen.
Mijatovic kritisiert europäischen Umgang mit Geflüchteten
Dunja Mijatovic, die Menschenrechtskommissarin des Europarats, hat in einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Haltung vieler europäischer Länder gegenüber Geflüchteten scharf kritisiert. Mijatovic äußerte, die Art und Weise, wie mit Geflüchteten umgegangen wird, würde oftmals „weder humanitären Prinzipien noch Menschenrechtsstandards“ entsprechen. Sie merkte an: „Als ein Kontinent, der sich rühmt, die Menschenrechte auf einem höheren Niveau als andere Regionen zu verteidigen, hat Europa in den letzten zehn Jahren im Bereich der Migration aus humanitärer Sicht nur unzureichend gehandelt.“
Asylrecht wird ausgehöhlt
Mijatovic bemängelte insbesondere, dass europäische Regierungen oft versuchten, „Abkommen für Menschen auf der Flucht zu finden, anstatt sich um die Bearbeitung der Asylanträge und die Prüfung der Schutzbedürftigkeit zu kümmern“. Sie beobachte schon seit längerer Zeit, dass eine wachsende Akzeptanz für eine Politik bestehe, „die das Recht auf Asyl durch Abkommen mit Drittstaaten verweigert und den Schutz der Grenzen auslagert“. Mijatovic kritisierte, dass viele Staaten dazu neigten, „das Asylrecht auszuhöhlen, oft als politisches Manöver, um konservative oder gar radikale Teile der Gesellschaft zu erreichen“.
Mehr Solidarität gefordert
Die Menschenrechtskommissarin appellierte zudem an die Solidarität innerhalb der EU: Staaten in der Mitte Europas, die sich aus der Verantwortung zögen, widersprächen den europäischen Werten. Ihrer Meinung nach sollte es nicht mehr nur die Staaten an den Außengrenzen sein, die die Hauptlast tragen.
Problemauslagerung: ein riskantes Spiel
Mijatovic übte auch Kritik an der Auslagerung von Migrationsproblemen an Drittstaaten. Sie warnte, dass europäische Regierungen, die mit Staaten zusammenarbeiteten oder diese finanziell unterstützten, die für Menschenrechtsverletzungen bekannt seien, Gefahr liefen, „indirekt zu solchen Menschenrechtsverletzungen beizutragen oder sie zu legitimieren“. Abschließend mahnte sie, begangene Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen in diesem Kontext ließen sich nicht damit rechtfertigen, dass sie nicht innerhalb der eigenen Grenzen begangen worden seien.
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