Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich haben Israel wegen eines geplanten Gesetzes zur Ausweitung der Todesstrafe scharf kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung äußern die Außenminister der vier Länder insbesondere Sorge über einen aus ihrer Sicht diskriminierenden Charakter des Vorhabens.
Europäische Außenminister warnen vor Gesetzesfolgen
„Wir sind insbesondere über den faktisch diskriminierenden Charakter des Gesetzentwurfs besorgt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs, die am Sonntag verbreitet wurde. Die Verabschiedung des Gesetzes, das die Anwendung der Todesstrafe ausweiten soll, könnte demnach nach Ansicht der Minister schwerwiegende Folgen für Israels demokratisches Selbstverständnis haben.
Das geplante Gesetz könnte bereits nächste Woche in Kraft treten. Es soll für Straftaten zur Anwendung kommen, die als terroristisch eingestuft werden und bei denen vorsätzlich ein Mensch getötet wurde. Für das Westjordanland schließt der Gesetzentwurf israelische Staatsbürger, seien es Soldaten oder Siedler, explizit von der Todesstrafe aus.
Kritik an Todesstrafe als „unmenschliche“ Strafe
„Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs würde Israels Bekenntnisse zu demokratischen Prinzipien gefährden“, heißt es in der am Sonntag von den vier europäischen Außenministern verbreiteten Erklärung. Und weiter: „Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung. Deshalb lehnen wir die Todesstrafe ab, ungeachtet der Umstände weltweit. Die Ablehnung der Todesstrafe ist ein grundlegender Wert, der uns eint. Wir fordern die israelischen Entscheidungsträger in der Knesset und der Regierung dringend auf, diese Pläne aufzugeben.“
Seltene Anwendung der Todesstrafe in Israels Geschichte
In Israel kam es bisher nur zwei Mal zum Vollzug einer gerichtlich verhängten Todesstrafe. 1948 wurde ein Soldat von einem Militärgericht zum Tode verurteilt und erschossen, weil er angeblich Informationen an das jordanische Militär übergeben haben soll – später wurde seine Unschuld bewiesen. 1962 wurde Adolf Eichmann wegen seiner Verbrechen im Holocaust zum Tode verurteilt und gehängt.
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