Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilt Ungarn wegen Verstößen gegen das Unionsrecht im Bereich der Asylpolitik zu einer Geldbuße von 200 Millionen Euro. Zusätzlich muss das Land ein Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs, hinsichtlich der Nichtdurchführung eines Urteils von 2020, zahlen.
EuGH: Verstöße gegen Unionsrecht im Bereich Asylpolitik
Im Dezember 2020 stellte der Europäische Gerichtshof zunächst fest, dass Ungarn das Unionsrecht im Bereich der Verfahren für die Zuerkennung des internationalen Schutzes und der Verfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger verletzt hat. Neuerdings bemängelten die Luxemburger Richter, dass Ungarn nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung dieses Urteils ergriffen habe.
Verstöße im Detail
Um welche Aspekte es konkret geht, erklärte der Gerichtshof genauer: Es sei das Recht von Personen, die internationalen Schutz beantragen, bis zu einer endgültigen Entscheidung über ihren Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ihres Antrags in Ungarn zu bleiben, betroffen sowie die Praxis der Abschiebung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. „Ungarn umgehe unter Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit bewusst die Anwendung der gemeinsamen Politik der Union im Bereich des internationalen Schutzes insgesamt sowie die Anwendung der Vorschriften über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“, so der EuGH.
Verhängte Geldstrafen und Konsequenzen
Der Gerichtshof betonte, dass Ungarns Verhalten eine „erhebliche Bedrohung“ für die Einheit des Unionsrechts darstelle. „Dies beeinträchtigt sowohl private Interessen, namentlich diejenigen der Asylbewerber, als auch das öffentliche Interesse außerordentlich schwer“, fügte das Gericht hinzu. Die festgestellten Vertragsverletzungen Ungarns seien ein schwerer Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten (C-123/22). Daher wurde eine Geldbuße von 200 Millionen Euro sowie ein zusätzliches Zwangsgeld von einer Million Euro pro Tag des Verzugs hinsichtlich der Umsetzung des Urteils von 2020 verhängt.
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