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Startseite Deutschland & die WeltEuGH-Urteil erschwert Einstufung von Maghreb-Staaten
Deutschland & die Welt

EuGH-Urteil erschwert Einstufung von Maghreb-Staaten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. August 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. August 2025
Roman Poseck (CDU) / Foto: dts
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sicheren Drittstaaten wirkt sich auf die Einstufung der Maghreb-Staaten aus. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht zwar Anpassungsbedarf, bewertet das Urteil jedoch insgesamt als Bestätigung des bisherigen Vorgehens bei sicheren Herkunftsstaaten. Die Umsetzung der europäischen Flüchtlingsrechtsreform sieht er nicht gefährdet.

Auswirkungen des EuGH-Urteils

Roman Poseck (CDU), Hessens Innenminister, hat eingeräumt, dass das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sicheren Drittstaaten die Einordnung der Maghreb-Staaten beeinflussen könnte. Gegenüber dem TV-Sender „Welt“ erklärte Roman Poseck am Freitag: „Der EuGH verlangt, dass ein sicherer Herkunftsstaat nur dann als solcher benannt werden darf, wenn die gesamte Bevölkerung dort sicher ist.“ Er führte weiter aus: „Das kann insbesondere für Staaten ein Problem sein, in denen jedenfalls große Teile der Bevölkerung sicher sind, aber möglicherweise Randgruppen nicht in gleicher Weise sicher sind. Das muss man sich anschauen, wie diese Entscheidung jetzt wirkt.“

Unterschiedliche Bewertung verschiedener Staaten

Die Liste der bisher als sichere Drittstaaten eingestuften Länder wie Ghana, Senegal oder den Westbalkan betrachtet Roman Poseck als „unproblematisch“. Er führte aus: „Was das jetzt für andere Staaten, die wir gerne als sichere Herkunftsstaaten einordnen würden, nämlich die Maghreb-Staaten, Nordafrika, also Marokko, Algerien, Tunesien bedeutet, das muss man sich jetzt im Einzelnen anschauen.“ In Ghana, dem Senegal und den „Mahgreb-Staaten“ wird Homosexualität strafrechtlich verfolgt.

Weiteres Vorgehen und politische Bewertung

Dennoch zeigte sich Roman Poseck zuversichtlich, dass die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auch „im Einklang mit dieser Entscheidung“ weiter ausgeweitet werden könne. Auch die anstehende Reform des europäischen Flüchtlingsrechts (GEAS) sieht er nicht in Gefahr.

Zudem betonte Roman Poseck, dass er dem Urteil auch Positives abgewinnen könne: „Der EUGH hat die Einordnung von sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich akzeptiert. Das ist auch eine gute Aussage dieser Entscheidung“, sagte der Landesminister gegenüber „Welt“. „Und ich bin sicher, dass es uns gelingen wird, hier rechtskonform im Einklang mit dieser Entscheidung auch weiter mit sicheren Herkunftsstaaten und damit mit beschleunigten Verfahren in Deutschland zu arbeiten.“

Der Frage, ob die AfD von diesem Urteil profitieren könnte, misst Roman Poseck keine ausschlaggebende Bedeutung bei. „Kann nicht der Maßstab sein“, sagte er und betonte, die Migrationswende sei „völlig unabhängig von dieser Entscheidung“ des EuGH. Roman Poseck verwies zudem auf die Reduzierung der Flüchtlingszahlen und vermehrte Abschiebungen. Die Drittstaatenregelung sei nur eine von vielen Maßnahmen. „Deutschland sei nun mal ein Rechtsstaat in der Europäischen Union und damit an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gebunden. ‚Deshalb gilt diese Entscheidung. Da lohnt es auch nicht, darüber zu lamentieren, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die AfD hat'“, so Roman Poseck gegenüber „Welt“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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