Die deutsche Preisdeckel-Regelung für die Schienennutzung im Nahverkehr verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Luxemburger Richter sehen in den Vorgaben, die eine Berechnung der Entgelte mittels einer festen mathematischen Formel vorschreiben, eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber. Die Entscheidung könnte erhebliche finanzielle Folgen für den Schienenpersonennahverkehr haben, während Bund und Branche nach Lösungen suchen.
EuGH rügt fehlenden Spielraum für Infrastrukturbetreiber
Der Europäische Gerichtshof stellte am Donnerstag fest, dass die deutschen Vorschriften zur Berechnung der Entgelte für die Nutzung der Schieneninfrastruktur im Nahverkehr gegen EU-Recht verstoßen. Nach Auffassung der Luxemburger Richter müssen die Infrastrukturbetreiber über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte verfügen, um ihre Geschäftsführung unabhängig ausüben zu können. Die deutsche Regelung, die eine feste mathematische Formel vorgibt, lasse den Betreibern jedoch keinen ausreichenden Spielraum. Diese Einschränkung widerspreche dem Ziel, den Eisenbahnverkehr leistungsfähig und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Der Gerichtshof lehnte zudem den Antrag der Bundesnetzagentur ab, die Wirkungen des Urteils zeitlich zu beschränken. Die Bundesnetzagentur hatte argumentiert, dass eine rückwirkende Anwendung des Urteils zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen führen könnte.
Branche warnt vor Milliarden-Mehrkosten
Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) erwartet nach dem Urteil Mehrkosten in Milliardenhöhe. Er forderte vom Bund nun eine schnelle Lösung, um den dadurch entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu decken. „Nun ist es am Bund, die Finanzierungslücke kurzfristig zu schließen, die durch die Europarechtswidrigkeit der vom Bund geregelten Trassenpreisbremse entstanden ist“, sagte Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN). Der SPNV sei wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland. „Die Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen fahren zunächst unverändert weiter, denn Millionen Fahrgäste täglich verlassen sich darauf.“
Bundesverkehrsministerium plant Reform des Trassenpreissystems
Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich derweil zurückhaltend. „Das EuGH-Urteil schafft aus Sicht des BMV Rechtssicherheit und wird bei den internen Prüfungen des BMV für eine Reform des Trassenpreissystems in die Überlegungen einbezogen“, sagte ein Sprecher. Damit biete sich nun auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene. „Das BMV befindet sich intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform und wird zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die betroffenen Stakeholder zugehen.“
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