Die Freizügigkeit von Fußballspielern wird durch einige Transferregeln des internationalen Fußballverbands FIFA eingeschränkt und verstößt somit gegen EU-Recht, wie der EuGH entschieden hat. Ein ehemaliger Profifußballer hatte sich gegen diese Regeln vor Gericht gestellt, da sie seiner Meinung nach seine Karrierepläne behinderten.
Profifußballer gegen FIFA-Regeln
Der anonyme ehemalige Berufsfußballspieler mit Wohnsitz in Frankreich klagte vor belgischen Gerichten gegen die Transferregeln der FIFA. Seiner Meinung nach erschwerten diese Regeln seine Verpflichtung durch einen belgischen Fußballverein. Der Appellationshof Mons in Belgien wandte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um zu klären, ob diese Bestimmungen mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und dem Wettbewerbsrecht vereinbar seien.
Entscheidung des EuGH gegen FIFA-Regeln
Der Gerichtshof entschied, dass diese Regeln gegen EU-Recht verstoßen. Sie sind nach Ansicht des Gerichts geeignet, die Freizügigkeit von Profifußballern zu behindern, die ihre Karriere in einem anderen Mitgliedstaat der Union fortsetzen möchten. Solche Bestimmungen belasten die Spieler und ihre potenziellen neuen Vereine mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potentiell sehr hohen finanziellen sowie sportlichen Risiken.
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Darüber hinaus stellte der EuGH fest, dass die beanstandeten Bestimmungen den grenzüberschreitenden Wettbewerb einschränken oder verhindern sollen. „Die Möglichkeit, miteinander in den Wettbewerb zu treten, indem man bereits ausgebildete Spieler verpflichtet, spielt eine wesentliche Rolle im Bereich des professionellen Fußballs“, so die Begründung des Gerichts. Regeln, die diese Art des Wettbewerbs einschränken, indem sie die Verteilung von Arbeitskräften festlegen und Märkte abschotten, ähneln laut EuGH einem Abwerbeverbot. Diese Bestimmungen scheinen nicht unbedingt erforderlich zu sein.
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