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Startseite Deutschland & die WeltEuGH: Airlines müssen auch Vermittlerprovision bei Stornos erstatten
Deutschland & die Welt

EuGH: Airlines müssen auch Vermittlerprovision bei Stornos erstatten

von Hasepost Redaktion 15. Januar 2026
von Hasepost Redaktion 15. Januar 2026
Foto: dts
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Fluggesellschaften müssen bei der Erstattung von Ticketkosten auch die vom Vermittler erhobene Provision zurückzahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Regelung gilt für Fälle, in denen Flugtickets über Buchungsportale von Reisebüros erworben und die entsprechenden Flüge anschließend annulliert wurden.

EuGH: Provision Teil des zu erstattenden Ticketpreises

Fluggesellschaften sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet, bei der Erstattung von Flugtickets auch die vom Vermittler erhobene Provision zu erstatten. Wie der EuGH am Donnerstag mitteilte, sei es dabei nicht erforderlich, dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe dieser Provision kennt. Diese Entscheidung betrifft Fälle, in denen Reisende ihre Tickets über ein Buchungsportal eines Reisebüros erworben haben und die Flüge annulliert wurden.

Im konkreten Fall hatten mehrere Reisende über ein Buchungsportal Flugtickets für Flüge von Wien nach Lima gekauft. Nach der Annullierung der Flüge erstattete die Airline den Ticketpreis, zog jedoch etwa 95 Euro ab, die das Portal als Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt hatte. Die betroffenen Fluggäste übertrugen ihre Erstattungsansprüche an einen Verbraucherschutzverband, der vor österreichischen Gerichten geltend machte, dass die Erstattung auch die Vermittlungsprovision umfassen müsse.

Geschäftspraxis des Vermittlers wird der Airline zugerechnet

Der Gerichtshof stellte klar, dass eine Fluggesellschaft, die einem Vermittler erlaubt, in ihrem Namen Tickets auszustellen, davon ausgehen muss, dass sie die Geschäftspraxis des Vermittlers kennt, eine Provision zu erheben. Diese Provision sei ein unvermeidbarer Bestandteil des Ticketpreises und daher von der Fluggesellschaft zu erstatten. Es sei nicht erforderlich, dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Provision kennt, da dies den Schutz der Fluggäste schwächen würde.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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