Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, Sanktionen gegen spezifische israelische Siedler im besetzten Westjordanland und Ost-Jerusalem zu erlassen. Diese Maßnahmen, einschließlich der Einfrierung von Vermögenswerten und Einreiseverboten, zielen darauf ab, gewaltsame Aktionen gegen die palästinensische Bevölkerung einzudämmen.
Sanktionen gegen extremistische Gruppen und Einzelpersonen
Der Europäische Rat gab bekannt, dass unter den sanktionierten Organisationen Lehava, eine rechtsradikale, jüdisch-suprematistische Gruppe, und die radikale Jugendgruppe Hilltop Youth stehen. Über Letztere berichtete der Rat: „Bei den aufgeführten Organisationen handelt es sich um Lehava, eine rechtsradikale, jüdisch-suprematistische Gruppe, und Hilltop Youth, eine radikale Jugendgruppe, die sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die für Gewalttaten gegen Palästinenser und deren Dörfer im Westjordanland bekannt sind.“ Es wurde hinzugefügt, dass zwei leitende Mitglieder von Hilltop Youth ebenfalls sanktioniert wurden, da sie „in den Jahren 2015 und 2023 an tödlichen Angriffen auf Palästinenser beteiligt“ gewesen seien.
Einzelne Siedler auf der Sanktionsliste
Des Weiteren wurden zwei Einzelpersonen auf die Sanktionsliste gesetzt, die beide wiederholt Gewalttaten gegen Palästinenser verübt haben sollen. Der eine Mann wird beschuldigt, seit 2021 konstant Übergriffe auf Palästinenser in Wadi Seeq und Deir Jarir verübt zu haben. Der andere sanktionierte Mann soll an zahlreichen Übergriffen auf benachbarte Dörfer von seinem Wohnsitz in der illegalen Siedlung der Farm Mitarim beteiligt gewesen sein.
Ausweitung der globalen Sanktionsregelung der EU
Mit diesen neuen Sanktionen hat die EU den Umfang ihrer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte erweitert. Diese beinhaltet nun restriktive Maßnahmen gegen insgesamt 108 natürliche und juristische Personen sowie 28 Organisationen aus verschiedenen Ländern.
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