HASEPOST
 
HASEPOST

EU verhängt Millionenstrafe gegen Meta wegen Kartellverstoß

Die Europäische Kommission hat gegen Meta, den Mutterkonzern von Instagram, Whatsapp und Facebook, eine Strafe in Höhe von 797,72 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen die EU-Kartellvorschriften verhängt. Meta wird vorgeworfen, mit seinem Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace unfaire Handelsbedingungen gegenüber anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten erzeugt zu haben.

Vorwürfe der EU-Kommission

Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, erklärte, Meta habe „seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt“. Sie führte weiter aus, durch diese Praktiken habe Meta versucht, „seinem eigenen Dienst Facebook Marketplace Vorteile zu verschaffen, die andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten nicht ausgleichen können.“ Damit verstoße Meta gegen das EU-Kartellrecht, so Vestager, und müsse dieses Verhalten nun beenden.

Unfaire Vorteile und Marktmacht

Laut Darstellung der EU-Kommission haben Facebook-Nutzer automatisch Zugang zum Dienst Facebook Marketplace, der ihnen unabhängig von ihrem Wunsch regelmäßig präsentiert wird. Die Kommission kritisiert, dass der Facebook Marketplace durch diese Verknüpfung von einem wesentlichen Vertriebsvorteil profitiert, den andere Anbieter nicht kompensieren könnten. Der Vorwurf lautet zudem, Meta könne Werbedaten, die von anderen Werbetreibenden generiert werden, exklusiv zugunsten des Facebook Marketplace ausnutzen.

Konsequenzen und Kontext

Eine marktbeherrschende Stellung ist nach EU-Kartellrecht nicht grundsätzlich illegal, es ist jedoch verboten, diese Position zu missbrauchen, um den Wettbewerb auf dem eigenen oder anderen Märkten zu beschränken. Die verhängte Geldstrafe wird in den Gesamthaushaltsplan der EU eingestellt und steuert zur Finanzierung der EU bei, womit die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt für das folgende Jahr entsprechend reduziert werden. Auf diese Weise tragen die Geldbußen zur Entlastung der Steuerzahler bei.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion