Am Donnerstag haben die Europäische Union und Singapur die Verhandlungen über ihr erstes Abkommen über den digitalen Handel abgeschlossen. Mit diesem Abkommen soll das Freihandelsabkommen EU-Singapur von 2019 ergänzt und weltweit Standards für den digitalen Handel und grenzüberschreitenden Datenverkehr geschaffen werden.
Erstes Abkommen dieser Art für die EU
Die EU-Kommission stellte klar, dass dieses Abkommen das erste seiner Art für die EU ist und das Bestreben der Europäischen Union verkörpert, “weltweit Maßstäbe zu setzen” in Sachen Regeln für den digitalen Handel und den grenzüberschreitenden Datenverkehr. Es soll das bestehende Freihandelsabkommen zwischen EU und Singapur aus dem Jahr 2019 ergänzen.
Ziele des Abkommens
Das neu vereinbarte Abkommen beinhaltet verbindliche Regeln, welche “das Verbrauchervertrauen stärken, Berechenbarkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen gewährleisten sowie ungerechtfertigte Hemmnisse für den digitalen Handel beseitigen und verhindern”, erklärte die EU-Kommission. Darüber hinaus erhofft sich die EU-Behörde, dass durch das Abkommen neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnet werden, während gleichzeitig eine sichere Online-Umgebung gewährleistet wird.
Abschluss der Verhandlungen
Die EU und Singapur haben mit dem politischen Abschluss die Verhandlungen über das Abkommen über den digitalen Handel beendet. Beide Parteien werden nun entsprechend ihrer jeweiligen Verfahren vorgehen, um das Abkommen förmlich zu unterzeichnen und abzuschließen.
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