Die EU-Staaten haben im Streit um die europäische Asylreform einen Kompromiss erzielt und die sogenannte Krisenverordnung im Bereich Migration und Asyl verabschiedet. Mit der Reform soll die irreguläre Migration begrenzt werden.
Kompromiss bei Asylreform
Wie die spanische Ratspräsidentschaft am Mittwoch berichtete, haben die EU-Botschafter einen Kompromiss in der lang diskutierten europäischen Asylreform erzielt. Insbesondere wurde Einigkeit über die sogenannte Krisenverordnung erzielt, die eine Regelung für Krisensituationen und Situationen „höherer Gewalt“ im Bereich Migration und Asyl darstellt. Sie galt als letztes fehlendes Element der geplanten Asylreform. Genauere Details über den Inhalt der Verordnung wurden jedoch zunächst nicht bekannt gegeben.
Verhandlungen und Widerstände
Die Verhandlungen über die Reform hatten in der Vergangenheit immer wieder Rückschläge erlitten. So hatten die EU-Innenminister zwar grundsätzlich eine Einigung über eine Krisenverordnung erzielt, aber es gab dennoch Widerstände aus einzelnen Ländern, insbesondere aus Italien.
Möglichkeiten der Krisenverordnung
Die Krisenverordnung verfolgt das Ziel, die irreguläre Migration zu begrenzen. Sie sieht vor, dass in Zeiten eines starken Anstiegs der Migration, Menschen für einen längeren Zeitraum in einer strengen Abschottung festgehalten werden können. Zudem wäre eine Rücknahme von Asylbewerbern durch die Mitgliedsstaaten in solchen Krisenzeiten nicht mehr verpflichtend.