Die Europäische Kommission hat zum Monatsbeginn eine Neuregelung für den öffentlichen Nahverkehr erlassen, die das Busfahren selbst bei Verspätungen attraktiver machen soll. Ab sofort gelten EU-weit für Stadt- und Überlandbusse die gleichen Fahrgastrechte wie bei Bahn oder Flugzeug.
Bus mehr als 10 Minuten verspätet? Voller Fahrpreis zurück!
Bei Verspätungen über 10 Minuten, Ausfall oder verpasstem Anschluss steht den Fahrgästen ab sofort eine Entschädigung zu: Der volle Fahrpreis wird bar zurückgezahlt. Jeder Busfahrer nimmt das entsprechende Fahrgastrechte-Formular entgegen und zahlt den wegen nicht oder nur verspätet erbrachter Leistung zu Unrecht assierten Fahrpreis zurück. Inhaber von Monatskarten oder Deutschland-Tickets werden nach einem besonderen Schlüssel anteilig entschädigt.
Bis die Apps aktualisiert wurden, gibt es ein Ausdruck-Formular
Weil die Umsetzung in Apps und Online-Systemen noch nicht abgeschlossen ist, greift vorerst eine Übergangsregel: Betroffene drucken sich das neue EU-Formular „Fahrgastrechte Nahverkehr“ aus – direkt von den Nahverkehrsanbietern aus. Wir haben das Formular hier ebenfalls zum Download für unsere Leser (unten auf dieser Seite).
Auszufüllen sind:
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- Linienbezeichnung (z. B. M2, 41, 81)
- Kurze Beschreibung („Bus 7:35 kam erst 7:58“)
- Name, Adresse und Unterschrift
Formular ausfülllen und direkt beim Fahrer abgeben oder per Fax senden
Das ausgefüllte Formular wird dem Fahrer übergeben – der erstattet den Betrag direkt aus der Kasse. „Eine pragmatische Lösung“, heißt es aus Brüssel. „Wir wollen, dass die Rechte sofort spürbar werden.“
Alternativ kann das Formular (ganz unten auf dieser Seite zum Download) zusammen mit der Bankverbindung auch an die Nahverkehrsunternehmen vor Ort gesendet werden. Der Verband der Bussunternehmen erklärt auf Nachfrage der HASEPOST, dass die Anbieter des ÖPNV genau für solche Zwecke die im Behörden-Alltag noch als modern geltenden Faxgeräte weiterhin in Betrieb halten.
Zu Beginn ist womöglich noch nicht jeder Busfahrer informiert
Die örtlichen Betreiber begrüßen die Transparenz, warnen aber: „Bei hoher Nachfrage könnte es zu Wartezeiten kommen – bitte geduldig bleiben“, falls ein Busfahrer das Formular nicht annehmen will faxen! Und wichtig: Das Formular ist allerdings nur am 1. April gültig, bereits am Folgetag soll die Funktion in den jeweiligen Bus- und ÖPNV-Apps enthalten sein.