Die Europäische Kommission nimmt erneut die finanzielle Unterstützung der Fluggesellschaft Condor in den Fokus. Es wurde eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Wert von 321,2 Millionen Euro mit den EU-Beihilfevorschriften übereinstimmt.
Untersuchung der staatlichen Beihilfen für Condor
Die EU-Kommission hat die Beihilfen für die Fluggesellschaft Condor erneut zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht. Das Ziel ist es, die Übereinstimmung einer deutschen “Umstrukturierungsmassnahme” im Umfang von 321,2 Millionen Euro mit den EU-Beihilfevorschriften zu prüfen, wie die Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Vorherige Genehmigung für nichtig erklärt
Ursprünglich wurde die Maßnahme im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt. Allerdings wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission im Mai 2024 durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union für nichtig erklärt.
EU-Beihilfevorschriften und ihre Auswirkungen
Nach den EU-Beihilfevorschriften können die Mitgliedstaaten Unternehmen in Schwierigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Allerdings gehören Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zu den Beihilfeformen, die den Wettbewerb am stärksten verzerren, da sie Unternehmen unterstützen, die andernfalls aus dem Markt ausscheiden würden.
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