In der EU könnten bestimmte Fleischersatzprodukte künftig ihre bisherigen Namen verlieren. Parlament, Kommission und Rat stehen kurz davor, sich in den laufenden Trilog-Verhandlungen auf ein Verbot einzelner Produktbezeichnungen zu einigen, wie aus Verhandlungsdokumenten hervorgeht. Nach übereinstimmenden Medienberichten ist insbesondere umstritten, ob auch Begriffe wie Wurst und Burger für vegetarische und vegane Alternativprodukte untersagt werden sollen.
Trilog-Verhandlungen über verbotene Produktbezeichnungen
Insider gehen davon aus, dass sich EU-Parlament, Kommission und Rat der Mitgliedstaaten am Donnerstag in den Trilog-Verhandlungen auf ein Verbot bestimmter Produktbezeichnungen in der EU einigen dürften. Dabei stehen einem "Spiegel"-Bericht zufolge Begriffe mit Tierbezug im Vordergrund. Etwa Bezeichnungen wie "Beef" (Rind), "Pork" (Schwein), "Chicken" (Hühnchen), "Bacon" (Speck) oder "T-Bone". Auf diese enger gefasste Lösung drängen Rat und Kommission. Als Verhandlungssache gilt noch, ob das Verbot auch auf Produktbezeichnungen wie Wurst und Burger ausgedehnt wird. Dafür setzt sich das Parlament ein. Das geht aus Verhandlungsdokumenten hervor, über die der "Spiegel" berichtet.
CDU-Europaabgeordneter Liese kritisiert Vorhaben
Peter Liese
Regelwerk zur Gemeinsamen Marktorganisation betroffen
Das Bezeichnungsverbot ist Teil des Pakets zur Gemeinsamen Marktorganisation (CMO). Das Regelwerk dient der Verwaltung und Steuerung der Agrarmärkte und sorgt dafür, dass für landwirtschaftliche Erzeugnisse in allen Mitgliedstaaten einheitliche Marktregeln gelten.
Anna Strolenberg
✨ mit KI bearbeitet