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Startseite Deutschland & die WeltEU plant Entlastung für Autobauer bei CO2-Strafen
Deutschland & die Welt

EU plant Entlastung für Autobauer bei CO2-Strafen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. Februar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. Februar 2025
Automobilindustrie / Foto: dts
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Die EU-Kommission plant eine Entlastung der Automobilindustrie von drohenden Strafzahlungen aufgrund verschärfter CO2-Grenzwerte ab 2025. Kommissionsvize Stéphane Séjourné will bereits nächste Woche Vorschläge präsentieren, um die Strafzahlungen zu vermeiden, ohne eine Einbeziehung von Europaparlament und Ministerrat.

Vorschläge zur Entlastung der Automobilindustrie

EU-Kommissionsvize Stéphane Séjourné kündigte in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) an, dass die Kommission mehrere Optionen prüft, um eine schnelle Lösung zu ermöglichen, ohne die Zustimmung von Europaparlament und Ministerrat zu benötigen. „Wir prüfen momentan mehrere Optionen, um eine schnelle Lösung ohne eine zwingende Einbeziehung von Europaparlament und Ministerrat zu ermöglichen“, erklärte Séjourné. Hintergrund ist der Widerstand insbesondere im Parlament gegen eine Entlastung der Autoindustrie.

Verschärfte CO2-Grenzwerte ab 2025

Die CO2-Grenzwerte für Pkw werden ab 2025 von etwa 115 Gramm auf 93,6 Gramm je Kilometer gesenkt. Automobilvertreter warnen, dass diese neuen Werte nicht erreicht werden können, was zu erheblichen Strafzahlungen führen könnte. Im Extremfall könnten die Strafen insgesamt mehrere Milliarden Euro betragen. Daher fordern Industrievertreter, unterstützt von Union, SPD, FDP und Teilen der Grünen, eine Stundung der Strafen. Sie argumentieren, dass hohe Strafzahlungen die Investitionen in saubere Antriebstechnologien behindern könnten.

Zukunft der CO2-Grenzwerte und Verbrenner-Aus

Die strikten CO2-Grenzwerte für das Jahr 2035, einschließlich des Verbrenner-Verbots, werden von der EU-Kommission derzeit nicht infrage gestellt. Allerdings soll die im Gesetz für 2026 geplante Überprüfung der Flottengrenzwerte um ein Jahr vorgezogen werden. „Dann haben wir nicht erst 2027, sondern im kommenden Jahr Ergebnisse“, so Séjourné. Die vorgezogene Überprüfung könnte bereits im kommenden Jahr erste Ergebnisse liefern und damit eine Grundlage für mögliche Anpassungen schaffen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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