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EU plant Besteuerung von Zinserträgen russischer Vermögenswerte zur Ukraine-Hilfe

Die Europäische Union (EU) überlegt, Zinserträge von eingefrorenen russischen Vermögenswerten zu besteuern und die daraus resultierenden Gewinne der Ukraine zukommen zu lassen. Dieser Vorstoß ist jedoch umstritten unter den deutschen Bundestagsfraktionen.

Besteuerung der Zinserträge: Unterstützung und Skepsis

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Michael Georg Link, betonte die rechtlichen Schwierigkeiten einer solchen Maßnahme: “Das gesamte Vermögen zu konfiszieren, birgt leider nach heutigem Stand zu hohe rechtliche Risiken”, sagte er der “Welt”. Dennoch plädierte er für eine Weiterentwicklung des Völkerrechts: “Dort, wo die rechtssichere Enteignung von Vermögenswerten eines Aggressors wie Putin heute noch nicht möglich ist, sollte das Völkerrecht so weiterentwickelt werden, dass zukünftig die Konfiskation von Vermögenswerten legal machbar wird.”

Grüne und CDU befürworten Initiative

Auch die Grünen unterstützen die Idee einer Beschlagnahmung russischer Vermögenswerte. Robin Wagener, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses, betonte: “Russland muss für den illegalen Krieg zahlen. Das geht über die Zinserträge hinaus. Die G 7 zeigen, dass die Umwidmung der Gelder eine verhältnismäßige Gegenmaßnahme gegen die russischen Verbrechen ist. Daher sollten wir die Initiative unterstützen und die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffen.” Von Seiten der Union betrachtet Matthias Hauer (CDU) die aktuellen Pläne als “ersten Schritt”, dem weitere folgen sollten. Laut ihm muss “das Ziel sein, eine rechtssichere Lösung dafür zu schaffen, dass eingefrorene russische Vermögenswerte – wie auch von den USA vorgeschlagen – der Ukraine direkt zugutekommen können.”

Kritik von der SPD

Die SPD im Bundestag warnt hingegen vor rechtlichen Problemen. Der außenpolitische Sprecher Nils Schmid merkte an: “Die Idee, die russischen Vermögenswerte der Ukraine zur Verfügung zu stellen, klingt zwar verlockend, hat aber einen Haken. Sie wäre nicht völkerrechtskonform, solange es keinen Beschluss des UN-Sicherheitsrats dazu gibt. Diesen wird es wegen des mit Sicherheit zu erwartenden russischen Vetos nicht geben.” Er fügte hinzu: “Wir erwarten von Russland dazu zurückzukehren, sich an internationales Recht zu halten. Insofern sollte man im Gegenzug nicht leichtfertig Vermögen konfiszieren, wenn damit die Gefahr besteht, internationales Recht zu brechen.”

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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