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Startseite Deutschland & die WeltEU-Pläne für Abschiebepolitik: Bundesregierung zögert mit Bewertung
Deutschland & die Welt

EU-Pläne für Abschiebepolitik: Bundesregierung zögert mit Bewertung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 12. März 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 12. März 2025
Regierungspressekonferenz am 12.03.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Die EU-Kommission hat neue Vorschläge für eine einheitlichere Abschiebepolitik präsentiert, die Abschiebelager außerhalb der EU ermöglichen sollen. Die Bundesregierung reagiert vorsichtig und prüft die Details der Pläne. Eine klare Stellungnahme wird es gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt geben, während die Bundesregierung die europäischen Bemühungen zur Verbesserung des Rückkehrsystems grundsätzlich begrüßt.

Vorsichtige Reaktion der Bundesregierung

Christiane Hoffmann, stellvertretende Regierungssprecherin, erklärte auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur: „Die Detailprüfung der Vorschläge innerhalb der Bundesregierung werden wir jetzt beginnen und uns dann gegebenenfalls dazu äußern.“ Dies betrifft auch die vorgeschlagenen Abschiebelager außerhalb der EU, zu denen man sich „zu gegebener Zeit äußern“ werde, so Hoffmann weiter.

Europäische Zusammenarbeit gefordert

Die Bundesregierung begrüßt, dass auf europäischer Ebene zügig an der Verbesserung des Rückfallsystems gearbeitet wird. „Wir brauchen neben den nationalen Verbesserungen, die wir ja vorantreiben, auch auf europäischer Ebene ein effektives gemeinsames Rückkehrsystem, das von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen getragen und unterstützt wird“, so die Regierungssprecherin.

Pläne der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am Dienstag eine Strategie vorgestellt, die es den Mitgliedsländern in Zukunft erlauben soll, Abschiebelager außerhalb der EU zu errichten. Die notwendigen Abkommen sollen mit Ländern geschlossen werden, die die internationalen Menschenrechtsstandards einhalten. Dabei wird besonderer Wert auf den im Völkerrecht verankerten Grundsatz des „non-refoulement“ gelegt, der besagt, dass Flüchtlinge nicht in Länder zurückgeführt werden dürfen, in denen ihnen Verfolgung droht. Familien mit Minderjährigen sowie unbegleitete Minderjährige sollen nicht in diese sogenannten „Rückkehrzentren“ gebracht werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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