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EU-Parlament fordert Verbesserungen für Rohstoffabkommen mit USA

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Unmut in der EU über geplantes Rohstoffabkommen mit den USA. 

In der Europäischen Union wächst der Unmut über das geplante Rohstoffabkommen mit den USA, das hiesigen Herstellern von Elektroautos Zugang zu den Kaufprämien des Hunderte Milliarden Dollar schweren Inflation Reduction Act (IRA) verschaffen soll, berichtet der „Spiegel“.

US-Präsident Biden will heimische Wirtschaft transformieren

Mit dem IRA will US-Präsident Joe Biden seine heimische Wirtschaft transformieren, indem er große Summen für grüne Technologien ausgibt, insbesondere für E-Autos. Bisher haben jedoch vor allem US-Hersteller davon profitiert, was zu transatlantischem Streit geführt hat. Ein Handelsdeal zwischen der EU und den USA soll dies ändern.

EU-Handelsexperten sehen wenig Verbesserungschancen durch US-Angebote

Die vorliegenden Angebote Washingtons sind nach Auffassung der Brüsseler Handelsexperten jedoch kaum geeignet, die Exportchancen der Europäer wesentlich zu verbessern. Die US-Vorschläge sehen vor, dass die begehrte IRA-Steuergutschrift von bis zu 7.500 Dollar pro verkauftem E-Auto den Europäern nur zur Hälfte zusteht. Die andere Hälfte der Prämie erhalten die Europäer nur, wenn die Batterie des Autos größtenteils in Nordamerika hergestellt wird und die verwendeten Rohstoffe aus den USA oder einem Land mit einem Freihandelsabkommen mit den USA stammen. Nur dieser letzte Teil fällt unter das geplante Rohstoffabkommen.

EU-Parlament fordert Nachbesserungen bei Rohstoffabkommen

Der Handelsausschuss des EU-Parlaments plant, nächste Woche in einer Resolution Nachforderungen zu stellen. Das Abkommen müsse „sämtliche Materialien“ umfassen, die im IRA gelistet sind, heißt es in einem Entwurf. Außerdem müsse sich der Vertrag auch auf recycelte Rohstoffe beziehen. Der Vorsitzende des Gremiums, Bernd Lange (SPD), betonte, dass ein fertiges Abkommen nur akzeptiert werde, wenn die unzureichenden Punkte deutlich verbessert werden. Zudem behält man sich die Möglichkeit vor, gegen die Diskriminierung vor der Welthandelsorganisation zu klagen. Japan und die USA haben bereits ein ähnliches Abkommen abgeschlossen.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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