Das Europäische Parlament hat eine Reform der EU-Schuldenregeln beschlossen, die hochverschuldeten Ländern mehr Spielraum für Investitionen einräumt. Die Änderungen sollen es demnach schwieriger machen, ein Defizitverfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, und Länder mit übermäßiger Verschuldung dazu verpflichten, diese zu reduzieren.
Parlamentsbeschluss zur Reform der EU-Schuldenregeln
Das Europäische Parlament gab grünes Licht für eine Reform der EU-Schuldenregeln. Mit deutlicher Mehrheit wurde das entsprechende Paket von den Abgeordneten beschlossen. Die Reform zielt darauf ab, mehr Spielraum für Investitionen in hochverschuldeten Ländern zu schaffen.
Änderungen im Detail
Mit der Reform wird es für die Kommission schwieriger, ein Defizitverfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, wenn wesentliche Investitionen fortgesetzt werden. Außerdem werden alle nationalen Ausgaben für die Kofinanzierung von EU-finanzierten Programmen von der Ausgabenberechnung einer Regierung ausgeschlossen.
Verschuldungsziele
Länder mit einer übermäßigen Verschuldung sind verpflichtet, diese durchschnittlich um ein Prozent pro Jahr zu reduzieren, wenn die Verschuldung über 90 Prozent des BIP liegt, und um durchschnittlich 0,5 Prozent pro Jahr, wenn sie zwischen 60 Prozent und 90 Prozent liegt. Bei einem Defizit über drei Prozent des BIP, soll dieses in Wachstumsperioden auf 1,5 Prozent gesenkt werden, um einen Ausgabenpuffer für schwierige wirtschaftliche Bedingungen zu schaffen.
Weiterer Verlauf und Umsetzung
Als nächste Schritte müssen der Rat die Vorschriften formell billigen. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten sie in Kraft. Bis zum 20. September 2024 müssen die Mitgliedsstaaten ihre ersten nationalen Pläne vorlegen.
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