Die Europäische Kommission will wegen der aktuellen Energiekrise die Schuldenregeln der EU erneut lockern. Künftig sollen Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit und zur Beschleunigung des Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen ergreifen, zusätzliche haushaltspolitische Spielräume erhalten. Vorgesehen ist eine begrenzte Ausweitung der bestehenden nationalen Ausweichklausel, die bislang für Verteidigungsausgaben gilt. Die Brüsseler Behörde betont zugleich, dass die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vollständig gesichert bleiben soll.
Begrenzte haushaltspolitische Flexibilität für Energieresilienz
Künftig können Mitgliedstaaten, die Maßnahmen ergreifen, um die Energieversorgungssicherheit Europas zu stärken und den Übergang von fossilen Brennstoffen zu beschleunigen, eine „begrenzte haushaltspolitische Flexibilität“ im Rahmen der derzeitigen nationalen Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben beantragen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Auf Antrag des Mitgliedstaats kann demnach der Anwendungsbereich der Klausel auf Maßnahmen ausgeweitet werden, die seit Februar 2026 ergriffen wurden, um die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern.
Spezielle Obergrenzen für 2026 bis 2028
Im Rahmen der bestehenden Obergrenze (1,5 Prozent des BIP) für zusätzliche Verteidigungsausgaben im Rahmen der nationalen Fluchtklausel wird eine spezielle jährliche Obergrenze für den Zeitraum 2026-2028 (0,3 Prozent des BIP) und eine kumulative Obergrenze (0,6 Prozent des BIP) im selben Zeitraum speziell für Energieresilienzmaßnahmen gelten. Wichtig sei, dass mit diesem Ansatz sichergestellt werde, „dass alle Garantien für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in vollem Umfang bestehen bleiben“, so die EU-Kommission.
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