Die EU-Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein förmliches Verfahren gegen den Online-Händler Shein eingeleitet. Im Fokus stehen das Design der Plattform, die Transparenz von Empfehlungssystemen sowie der Umgang mit mutmaßlich illegalen Produkten, darunter Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Brüsseler Behörde will prüfen, ob Shein seinen gesetzlichen Verpflichtungen in der EU nachkommt.
Förmliches Verfahren gegen Shein eröffnet
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein förmliches Verfahren gegen den Online-Händler Shein eingeleitet. Dieses richtet sich nach Angaben der Brüsseler Behörde gegen das suchterzeugende Design, mangelnde Transparenz von Empfehlungssystemen sowie den Verkauf mutmaßlich illegaler Produkte, einschließlich Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Maßnahmen von Shein zur Einschränkung des Verkaufs illegaler Produkte in der EU. Zudem wird die Kommission die Gestaltung des Dienstes, wie die Vergabe von Verbraucherpunkten, sowie die Transparenz der Empfehlungssysteme prüfen.
Transparenzpflichten für Empfehlungssysteme
Shein muss gemäß dem Gesetz über digitale Dienste die wichtigsten Parameter seiner Empfehlungssysteme offenlegen und eine Option zur Verfügung stellen, die nicht auf Profilerstellung basiert. Die Kommission will prüfen, ob der Online-Händler diese Anforderungen erfüllt.
Aussagen der EU-Kommission
“ In der EU sind illegale Produkte verboten – unabhängig davon, ob sie sich in einem Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz befinden“, sagte EU-Kommissionsvize Henna Virkkunen laut Mitteilung der Brüsseler Behörde. Das Gesetz über digitale Dienste halte Käufer sicher, schütze ihr Wohlbefinden und gebe ihnen Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren. „Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln und ihre Verantwortung einhält.“
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