Die EU-Kommission hat gegen den Technologiekonzern Apple eine Kartellstrafe von 1,8 Milliarden Euro verhängt. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, durch „kartellrechtswidrige App-Store-Vorschriften“ den Wettbewerb bei Musikstreaming-Diensten zu beeinträchtigen.
Unlautere Handelsbedingungen und Wettbewerbsverstöße
Die Brüsseler Behörde teilte mit, dass Apple App-Entwicklern Beschränkungen auferlegt habe, „die sie daran hinderten, iOS-Nutzer über alternative und günstigere Musikabonnements zu informieren, die außerhalb der App zur Verfügung stehen“. Dies verstoße gegen das EU-Kartellrecht und stelle „unlautere Handelsbedingungen“ dar, welche „weder notwendig noch angemessen“ seien, um die geschäftlichen Interessen von Apple in Bezug auf den App Store zu schützen.
Diese Vorgehensweise von Apple habe sich zudem „nachteilig für die iOS-Nutzer ausgewirkt“, da sie „fundierte und effiziente Entscheidungen“ darüber verhinderten, „wo und wie die Nutzer Musikstreaming-Abonnements für ihr Gerät erwerben wollen“.
Die Strafe und ihre Begründung
Die Höhe der Geldbuße ergebe sich aus den Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006. Bei der Festlegung seien die Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung sowie der Gesamtumsatz und die Marktkapitalisierung von Apple als Kriterien herangezogen worden.
Zudem habe die Kommission berücksichtigt, dass Apple im Rahmen des Verwaltungsverfahrens „Falschangaben“ gemacht habe. Zu „Abschreckungszwecken“ habe die Behörde entschieden, den Grundbetrag der Geldbuße um einen „Pauschalbetrag von 1,8 Milliarden Euro“ zu erhöhen. Dieser Pauschalbetrag sei notwendig, da der entstandene Schaden „zu einem erheblichen Teil nicht-monetärer Art“ sei und sonst „nicht angemessen berücksichtigt werden kann“.
Stellungnahme der EU-Kommission
EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager äußerte sich zu dem Vorfall mit den Worten: „Apple hat ein Jahrzehnt lang seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht“. Sie warf dem Konzern vor, die Möglichkeiten von Entwicklern, Verbraucher über alternative, billigere Musikdienste, die außerhalb des Apple-Universums verfügbar sind, zu informieren, beschränkt zu haben.
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