Die EU-Kommission hat Vorschriften für ein CO2-Grenzausgleichssystem verabschiedet, das Händler dazu verpflichtet, über die Emissionen ihrer eingeführten Produkte Bericht zu erstatten.
Übergangszeitraum und Berichterstattungspflichten
Ab dem 1. Oktober beginnt ein Übergangszeitraum, in dem die neuen Vorschriften in Kraft treten. “Mit der Durchführungsverordnung werden die Berichterstattungspflichten sowie die angewandte Methode zur Berechnung der während des Herstellungsprozesses freigesetzten Emissionen im Detail festgelegt”, so die EU-Kommission. Die ersten Berichte über die Emissionen der eingeführten Produkte werden ab dem 31. Januar 2024 fällig.
Unterstützung für die Einführung
Um die Einführung des CO2-Grenzausgleichssystems zu erleichtern, werden spezielle Software, Schulungsmaterial, Webinare und Tutorials zur Verfügung gestellt. Die EU plant, das dauerhafte System im Jahr 2026 in Kraft zu setzen.
Zertifizierungspflicht für Importeure
Mit der endgültigen Einführung des Systems müssen Importeure für die CO2-Emissionen ihrer Produkte Zertifikate erwerben. Dieses Vorgehen soll laut EU-Institutionen dazu beitragen, eine Verlagerung der Produktion von CO2-intensiven Gütern wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff in Nicht-EU-Länder zu verhindern, wenn der innereuropäische CO2-Preis steigt.