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EU-Kommission stellt Rechtsstaatsverfahren gegen Polen ein

Die Europäische Kommission hat ihre Untersuchung zum Rechtsstaatsverfahren gegen Polen für beendet erklärt und festgestellt, dass „keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit“ in dem EU-Land besteht. Die Kommission gratulierte Polen zu diesem „wichtigen Durchbruch“, der auf eine Reihe von Reformen und die Anerkennung des Vorrangs des EU-Rechts zurückzuführen ist.

Beendigung des Rechtsstaatsverfahrens

Die Entscheidung zur Beendigung des Verfahrens, das 2017 eingeleitet worden war, wurde am Montag bekannt gegeben. „Die Kommission hat den Rat und das Europäische Parlament deshalb über ihre Absicht informiert, das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 abzuschließen“, lautet die offizielle Mitteilung.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einem „wichtigen Durchbruch“ und gratulierte Polens Ministerpräsident Donald Tusk und seiner Regierung zu ihrer „harten Arbeit und ihren entschlossenen Reformbemühungen“. Sie betonte, die fortgesetzte Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen sei eine gute Nachricht für die Menschen in dem Land und für die Union als Ganzes.

Reformen und Anerkennung des Vorrangs des EU-Rechts

Vor der Entscheidung der Kommission hatte Polen eine Serie von legislativen und nicht-legislativen Maßnahmen eingeleitet, um Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz zu berücksichtigen und den Vorrang des EU-Rechts anzuerkennen. Darüber hinaus verpflichtete sich das Land, alle Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, umzusetzen.

Überwachung und Überprüfung

Vera Jourová, stellvertretende Präsidentin der Kommission, wird die Analyse der Kommission auf der bevorstehenden Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vorstellen. Die durch Polen eingeleiteten Maßnahmen sowie andere Schritte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit sollen weiterhin regelmäßig überwacht und überprüft werden.

Bereits im Februar hatte die Kommission eingefrorene Gelder in Milliardenhöhe an Polen freigegeben, die zuvor aufgrund der Bedenken bezüglich der Rechtsstaatlichkeit in Polen eingefroren worden waren. Die Entscheidung, das Rechtsstaatsverfahren abzuschließen, kann als Bestätigung der positiven Entwicklung in Polen im Hinblick auf die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit gesehen werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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