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EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Twitter ein

Die EU-Kommission hat ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Twitter eingeleitet, da sie vermutet, dass das Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat. Dies betrifft mutmaßlich die Bereiche Risikomanagement, Inhaltsmoderation, „Dark Patterns“ und Werbetransparenz.

EU-Kommission leitet Verfahren ein

Nach Informationen der dts Nachrichtenagentur hat die EU-Kommission ein förmliches Verfahren gegen den Kurznachrichtendienst Twitter eingeleitet. Die Untersuchung ist aufgrund von mutmaßlichen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) in den Bereichen Risikomanagement, Inhaltsmoderation, „Dark Patterns“ und Werbetransparenz notwendig geworden.

Die Entscheidung wurde auf der Grundlage einer zuvor durchgeführten Voruntersuchung getroffen. Mit der formellen Eröffnung des Verfahrens plant die Kommission, zusätzliche Beweise zu sammeln, darunter weitere Auskunftsersuchen, Befragungen und Nachprüfungen. Nach der Eröffnung eines solchen Verfahrens hat die Kommission die Befugnis, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Eine bestimmte Frist für das Verfahrensende gibt es nicht.

Abhängigkeit von mehreren Faktoren

Die Dauer des Verfahrens hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Komplexität des Falles, das Ausmaß der Zusammenarbeit des betroffenen Unternehmens mit der Kommission und die Ausübung der Verteidigungsrechte, so die EU-Kommission.

Die EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager betonte: „Je größer das Risiko ist, das große Plattformen für unsere Gesellschaft darstellen, desto spezifischer sind die Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste“. Vestager fügte hinzu, dass jeder Verstoß gegen die Vorschriften sehr ernst genommen wird. „Und die Beweise, die uns derzeit vorliegen, reichen aus, um ein förmliches Verfahren gegen X einzuleiten.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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