Die EU-Kommission hat die Genehmigung für staatliche Beihilfen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für den Aufbau einer grünen Stahlproduktion im Saarland erteilt. Das Projekt unter der Leitung der Stahl-Holding-Saar (SHS) soll dazu beitragen, die Ziele der EU-Wasserstoffstrategie umzusetzen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden.
EU-Kommission genehmigt Beihilfen für grünen Stahl
Die EU-Kommission gab am Montag bekannt, dass die 2,6 Milliarden Euro an staatlichen Beihilfen, die für das Projekt der Stahl-Holding-Saar (SHS), angemeldet wurden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Des Weiteren unterstützt die Maßnahme die Ziele der EU-Wasserstoffstrategie, den europäischen „Grünen Deal“ und den Industrieplan für den „Grünen Deal“. Die Förderung soll dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und die Umwandlung zu grünen Energien zu beschleunigen.
Neue Stahlproduktionsanlagen ab 2026
Mit der Beihilfe wird der Bau einer Direktreduktionsanlage und zweier neuer Elektro-Lichtbogenöfen gefördert. Die neuen Stahlproduktionsanlagen in Völklingen und Dillingen, wo das Unternehmen zwei Hochöfen und fünf LD-Konverter zur Produktion von Rohstahl betreibt, sollen 2026 in Betrieb genommen werden. Sie sollen 3,05 Millionen Tonnen Rohstahl pro Jahr erzeugen und die gleiche Menge an bisher mit dem konventionellen Hochofenprozess erzeugten Rohstahl ersetzen.
53 Millionen Tonnen CO2 sollen eingespart werden
Über die gesamte Laufzeit des Vorhabens soll der Ausstoß von mehr als 53 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. „Die Dekarbonisierung des sehr energieintensiven Stahlsektors ist für den grünen Wandel von entscheidender Bedeutung“, so die EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. Sie betonte zudem, dass die von Deutschland angemeldete Beihilfe im Umfang von 2,6 Milliarden Euro die Stahl-Holding-Saar bei der Dekarbonisierung ihrer Stahlproduktion unterstützen und gleichzeitig die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff im Saarland ankurbeln werde.
Vestager führte zudem aus, dass die im Rahmen der Maßnahme vorgesehenen „wesentlichen Vorkehrungen“ gewährleisten würden, dass die Wettbewerbsverzerrungen „begrenzt“ blieben.
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