Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Meta, den Mutterkonzern von Facebook und Instagram, aufgrund mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht eingeleitet. Es geht um unzulängliche Maßnahmen im Wahlkontext, mangelnden Zugang zu öffentlichen Daten für Forscher sowie unzureichende Prozesse zur Kennzeichnung illegaler Inhalte und zur Bearbeitung von Nutzerbeschwerden.
Mutmaßliche Verstöße gegen das EU-Recht
Die Verdachtsmomente beziehen sich auf die „Strategien und Praktiken von Meta in Bezug auf irreführende Werbung und politische Inhalte“ sowie der „Nichtverfügbarkeit eines wirksamen zivilgesellschaftlichen Diskurses und Wahlüberwachungsinstruments Dritter in Echtzeit“ vor den Wahlen zum Europäischen Parlament. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Meta sein Echtzeit-Tool für öffentliche Einblicke, Crowdtangle, ohne angemessenen Ersatz abgeschafft hat.
Gesetzeswidrige Praktiken vermutet
Weiterhin besteht bei der EU-Kommission der Verdacht, dass der Mechanismus zur Kennzeichnung illegaler Inhalte („Notice-and-Action“) und die interne Beschwerdeverfahren von Meta nicht den Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste entsprechen. Zudem wird Meta eine unzureichende Bereitstellung des Zugangs zu öffentlich zugänglichen Daten für Forscher vorgeworfen.
Position der EU-Kommission
Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Kommission, betonte: „Wenn wir einen Verstoß gegen die Vorschriften vermuten, handeln wir“. Dies gelte stets, vor allem in Zeiten demokratischer Wahlen, denn „große digitale Plattformen müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, ausreichende Ressourcen dafür einzusetzen, und die heutige Entscheidung zeigt, dass wir mit der Einhaltung ernstlich sind. Der Schutz unserer Demokratien ist ein gemeinsamer Kampf mit unseren Mitgliedstaaten“.
Grundlage für das Verfahren
Die Entscheidung für die Verfahrenseinleitung beruht auf einer vorläufigen Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts, Antworten von Meta auf förmliche Auskunftsverlangen der Kommission bezüglich illegaler Inhalte und Desinformationen, des Datenzugangs und generativer KI, öffentlich zugänglicher Berichte sowie der eigenen Analyse der Kommission.
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