Die Europäische Union (EU) hat ein förmliches Verfahren gegen Meta, den Mutterkonzern von Facebook und Instagram, eingeleitet. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf potenziellen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) im Bereich des Jugendschutzes.
Untersuchung der Algorithmen und Alterskontrollen
Die EU-Kommission äußerte die Befürchtung, dass die Systeme von Facebook und Instagram, einschließlich ihrer Algorithmen, bei Kindern eine Verhaltenssucht auslösen und sogenannte „Rabbit-Hole-Effekte“ hervorrufen könnten. „Heute unternehmen wir einen weiteren Schritt, um die Sicherheit junger Online-Nutzer zu gewährleisten“, sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. Des Weiteren zeigte sich die Kommission besorgt über die von Meta eingeführten Methoden zur Alterskontrolle und -verifizierung.
Die Grundlage des Verfahrens
Die Entscheidung für die Verfahrenseröffnung stützt sich auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts, Antworten des Konzerns auf ein förmliches Auskunftsersuchen der Kommission und öffentlich zugängliche Berichte, so die Kommission. Vestager betonte, dass Bedenken bestehen, dass Facebook und Instagram eine Verhaltenssucht fördern könnten und dass die Methoden der Altersüberprüfung, die Meta in ihren Diensten eingeführt habe, „nicht angemessen“ seien.
Weitere Maßnahmen der Kommission
Nach der offiziellen Einleitung des Verfahrens plant die Kommission eine eingehende Untersuchung zu führen und weitere Beweise zu sammeln. Diese sollen durch zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen oder Nachprüfungen erbracht werden. „Wir wollen die geistige und körperliche Gesundheit junger Menschen schützen“, so Vestager.
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