HASEPOST
 
HASEPOST

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta

Die EU-Kommission hat Untersuchungen gegen drei Tech-Giganten, Alphabet, Apple und Meta, eingeleitet. Die Untersuchung betrifft mögliche Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA). Die Unternehmen könnten sich möglicherweise nicht ausreichend an ihre Verpflichtungen aus dem DMA halten, so die EU-Kommission.

Untersuchungen gegen Alphabet, Apple und Meta

Die Brüsseler Behörde teilte am Montag mit, dass sie ein Verfahren gegen Alphabet, Apple und Meta eingeleitet hat. Der Verdacht bestehe, dass die Maßnahmen, die von diesen Unternehmen ergriffen wurden, nicht ausreichen, um ihre Verpflichtungen aus dem DMA wirksam zu erfüllen. Unter anderem wolle man prüfen, ob die Maßnahmen, die Alphabet und Apple in Bezug auf ihre Verpflichtungen zu App-Stores ergriffen haben, gegen das Gesetz verstoßen. Hinsichtlich Alphabet sind auch die Regelungen zur Anzeige von Google-Suchergebnissen Gegenstand der Untersuchung.

Meta und das “Bezahlen oder Einverständnis”-Modell

Im Fall von Meta hat die Kommission ein Prüfverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob das kürzlich eingeführte “Bezahlen oder Einverständnis”-Modell mit den Datenschutzgesetzen der EU übereinstimmt. “Wir sind besorgt, dass die binäre Wahl, die Meta mit dem Modell vorgibt, den Nutzern keine ‘echte Alternative’ bietet, falls sie ihre Zustimmung nicht erteilen”, erklärten die EU-Wettbewerbshüter.

Äußerungen der EU-Kommissionsvize

“Wir vermuten, dass die von den drei Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht vollständig mit dem DMA übereinstimmen”, äußerte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. Sie fügte hinzu, dass nun geprüft werde, ob die Unternehmen die DMA-Vorschriften einhalten, um offene und wettbewerbsfähige digitale Märkte in Europa zu gewährleisten.

Die Kommission plant, das Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Sollten die Unternehmen gegen die DMA-Vorschriften verstoßen haben, drohen ihnen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten diese Bußgelder sogar auf bis zu 20 Prozent ansteigen.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion