Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Europäische Kommission wegen mangelndem Zugang zu Impfstoff-Verträgen kritisiert. Insbesondere betraf dies die Transparenz hinsichtlich der Entschädigungsbestimmungen und Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten.
Mangelnde Transparenz beim Zugang zu Impfstoff-Verträgen
Das EuG rügte die Europäische Kommission für unzureichenden Zugang zu Verträgen über den Kauf von Covid-19-Impfstoffen. Nach Angaben des Gerichts gewährte die Brüsseler Behörde der Öffentlichkeit „keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen“. Dieser Mangel an Zugang betrifft insbesondere die Entschädigungsbestimmungen der Verträge und die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten.
Verfahrenshintergrund
Die Klage beruht auf Verträgen, die im Jahr 2020 und 2021 zwischen der Kommission und den Pharmaunternehmen über den Kauf von Corona-Impfstoffen abgeschlossen wurden. Für diese Verträge wurden rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben.
Zugang zu den Dokumenten
Im Jahr 2021 beantragten Europaabgeordnete und Privatpersonen auf der Grundlage der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten, Zugang zu diesen Verträgen und weiteren Dokumenten, „um ihre Bedingungen zu verstehen und sich von der Wahrung des öffentlichen Interesses zu überzeugen“. Nachdem die Kommission die Dokumente nur teilweise veröffentlicht hatte, erhoben die Antragsteller vor dem EuG Nichtigkeitsklagen.
Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht teilte mit, dass es den Klagen teilweise stattgegeben hat und die Entscheidungen der Kommission für nichtig erklärt hat, soweit sie Fehler aufweisen. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass Hersteller für Schäden haften, die durch Mängel ihrer Produkte verursacht werden. Diese Haftung könne nicht durch Klauseln begrenzt oder ausgeschlossen werden, allerdings sei eine Erstattung durch Dritte möglich.
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