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EU-Gericht: Kommission muss Schadenersatz für Datenverletzung zahlen

Das Gericht der Europäischen Union hat die EU-Kommission dazu verurteilt, einem Internetnutzer Schadenersatz wegen der Übermittlung personenbezogener Daten an die USA zu zahlen. Ein deutscher Bürger hatte das Gericht angerufen, nachdem seine IP-Adresse bei der Nutzung eines Authentifizierungsdienstes an das US-Unternehmen Meta übermittelt wurde.

Hintergrund des Urteils

Das Gericht der Europäischen Union stellte fest, dass die EU-Kommission einen Verstoß gegen eine Rechtsnorm begangen hat, die dem Einzelnen Rechte verleihen soll. Durch den auf der Website von „EU Login“ angezeigten Hyperlink „Sign in with Facebook“ wurde die IP-Adresse des Betroffenen an Meta in den USA übermittelt. Die Richter in Luxemburg sahen hierin einen „hinreichend qualifizierten Verstoß“ und verurteilten die Kommission dazu, an den Betroffenen 400 Euro zu zahlen.

Der Fall des deutschen Bürgers

Konkret betraf der Fall einen in Deutschland lebenden Bürger, der die Website der Konferenz zur Zukunft Europas 2021 und 2022 besuchte. Über diese Plattform meldete er sich zur Veranstaltung „GoGreen“ an und nutzte den Authentifizierungsdienst „EU Login“. Dabei wurden seine personenbezogenen Daten an Empfänger in den USA übermittelt.

Datenschutz in den USA

Der Kläger führte an, dass US-Behörden nach dortigem Recht Zugriff auf aus der EU übermittelte Daten haben könnten. Er kritisierte, es gebe keinen Beschluss der EU-Kommission, der die Angemessenheit des Datenschutzes in den USA festgestellt hätte. Auch biete eine Datenübermittlung auf Grundlage von Standardvertragsklauseln in die USA ohne zusätzliche Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz.

Der Betroffene hatte beim Gericht auch beantragt, die Übermittlungen seiner personenbezogenen Daten für nichtig zu erklären und festzustellen, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen habe, auf einen Antrag auf Auskunft zu reagieren. Zudem forderte er 800 Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden durch die Verletzung seines Auskunftsrechts. Diesen Antrag wies das Gericht als unzulässig ab (T-354/22).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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