Die Europäische Kommission hat grundsätzlich grünes Licht für eine Entschädigung des Energiekonzerns LEAG für den vorzeitigen Braunkohleausstieg in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro gegeben. Die Entschädigungszahlung wurde zur Prüfung auf mögliche Verfälschung des freien Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt untersucht und ist nun im Prinzip mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt vereinbar.
Entscheidung der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat die Entschädigungssumme grundsätzlich gebilligt, die Deutschland dem Energiekonzern LEAG für den vorzeitigen Braunkohleausstieg zahlen darf. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) teilte am Dienstag mit, dass ein gestuftes Verfahren vorgesehen sei. Die festgelegte Entschädigungshöhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ist demnach im Grundsatz vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt.
Ausgleich von Kosten und entgangenen Gewinnen
Ein Teil der durch den Kohleausstieg verursachten Kosten, derzeit geschätzte 1,2 Milliarden Euro, ist durch entsprechende Nachweise festgelegt. Nach der förmlichen Genehmigung der Kommission könnte eine Entschädigung ausgezahlt werden, unabhängig von der weiteren energiewirtschaftlichen Entwicklung. Der Restbetrag von bis zu 550 Millionen Euro ist an Voraussetzungen gebunden. Er wird berücksichtigt, wenn sich zukünftig bestätigt, dass die Kraftwerke der LEAG auch ohne die gesetzliche Ausstiegsregelung wirtschaftlich gewesen wären und dem Unternehmen durch die Regelung Gewinne entgehen.
Hintergrund und Auswirkungen
2020 wurde mit der LEAG eine Entschädigungssumme von 1,75 Milliarden Euro für den vereinbarten Braunkohleausstieg in Deutschland vereinbart. Diese stand allerdings unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Die Entscheidung der Kommission, so Habeck, sei „ein wichtiger Schritt vor allem für die Menschen der Region“. Durch sie seien Entschädigungsgelder für die soziale Absicherung der Beschäftigten im Übergang sowie die Kosten der Tagebaufolgen gesichert. Habeck betonte, dass der Übergang zu einer klimafreundlichen Stromerzeugung eine Notwendigkeit, aber auch eine Herausforderung darstellt. Fluankiert werde dieser Übergang durch gezielte Investitionen, den Ausbau von Infrastruktur und die Ansiedlung von Unternehmen und Institutionen, die von der Bundesregierung unterstützt werden.
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