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Startseite Deutschland & die WeltEU genehmigt 1,75 Milliarden Euro Entschädigung für LEAG-Kohleausstieg
Deutschland & die Welt

EU genehmigt 1,75 Milliarden Euro Entschädigung für LEAG-Kohleausstieg

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. November 2025
EU-Fahnen (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Europäische Kommission hat die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) beihilferechtlich genehmigt. Damit gilt der Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die schrittweise Stilllegung aller LEAG-Braunkohlekraftwerke bis 2038 als vereinbar mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts und dem europäischen Binnenmarkt. Politik, Unternehmen und Arbeitnehmervertreter sprechen von einem wichtigen Schritt für Strukturwandel, Planungssicherheit und Rekultivierung in der Lausitz.

EU-Kommission genehmigt Entschädigung für LEAG

Die Europäische Kommission hat am Dienstag die Entschädigungsregelung für den Braunkohleausstieg der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) beihilferechtlich genehmigt. Die Kommission kam in ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt ist.

Das „Kohleverstromungsbeendigungsgesetz“ aus dem Jahr 2020 und der das Gesetz begleitende öffentlich-rechtliche Vertrag regeln die Entschädigung zugunsten von Betreibern von Braunkohlekraftwerken für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Die Gewährung der Entschädigung setzte eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission voraus.

Komplexes Prüfverfahren und gestaffelte Stilllegung

Die Europäische Kommission hatte aufgrund der Komplexität der Fragestellungen ein förmliches Prüfverfahren eröffnet, um sicherzustellen, dass die Entschädigungen mit dem Europäischen Binnenmarkt vereinbar sind. Die Zahlungen an RWE waren Ende des Jahres 2023 von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Die beihilferechtliche Prüfung bezüglich der LEAG-Entschädigung erwies sich als komplexer, da die betroffenen Kraftwerke erst in den kommenden Jahren schrittweise bis 2038 endgültig stillgelegt werden sollen und entgangene Gewinne daher schwieriger zu prognostizieren waren.

In einem ersten Schritt soll die LEAG zum Jahresende für bereits geleistete Vorauszahlungen an die Vorsorgegesellschaften der Länder eine Erstattung in Höhe von rund 377 Millionen Euro erhalten. Die LEAG hatte in den Vorjahren Gelder in gleicher Höhe in die Vorsorgegesellschaften der Bundesländer Brandenburg und Sachsen einbezahlt. In diesen Gesellschaften werden die Mittel für die notwendige Rekultivierung der betroffenen Tagebaue gesichert und verwaltet.

Der Bund soll zusätzlich in den Jahren 2025 bis 2029 eine jährliche Rate von 91,5 Millionen Euro an die Vorsorgegesellschaften auszahlen. Damit sollen sämtliche zusätzlichen Kosten der Rekultivierung sowie sämtliche zusätzlich anfallenden Sozialkosten abgedeckt werden.

Darüber hinaus können daran anschließend bis spätestens 2042 weitere Zahlungen an die Vorsorgegesellschaften folgen, soweit die Bundesnetzagentur feststellt, dass der LEAG aufgrund der vorzeitigen Stilllegung von Kraftwerken Gewinne entgangen sind. Maßgeblich für die Höhe der entgangenen Gewinne sind die dem angepassten KVBG anhängenden Formeln zur Bestimmung der entgangenen Gewinne. In Summe ist damit eine Unterstützung durch den Bund in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro möglich.

Reaktionen aus Politik, Unternehmen und Belegschaft

Katherina Reiche (CDU) sprach von einem wichtigen Signal für die Lausitz. „Die Genehmigung der Zahlungen für den Kohleausstieg der LEAG sind ein echter Erfolg für eine ganze Region“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Reiche. „Der Strukturwandel in den Kohleregionen ist ein Generationenprojekt. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission gibt hierfür endlich Planungssicherheit.“ Jetzt könne die Zukunft einer ganzen Region sozialverträglich und wirtschaftlich solide gestaltet werden.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bezeichnete die Entscheidung als gute Nachricht für die gesamte Region. „Es ist gut, dass nun endlich Klarheit besteht. Für das Unternehmen und die gesamte Region gibt es jetzt Planungssicherheit, um die Folgen des frühzeitigeren Kohleausstiegs abzufedern und den Transformationsprozess in der Lausitz weiter voranzubringen“, sagte er. „Zugleich werden die erforderlichen Rekultivierungsleistungen nach dem Ende der Kohleverstromung verlässlich abgesichert. Neben Rekultivierung und Sozialmaßnahmen geht es auch um neue Geschäftsfelder und damit um starke Industriearbeitsplätze in der Zukunft“, so Kretschmer.

Ähnlich äußerte sich Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). „Die Zahlung bringt endlich Sicherheit für die Beschäftigten der LEAG und Stabilität für die Rekultivierungsarbeiten im Lausitzer Revier“, sagte er. „Damit ist auch ein weiterer Beitrag zur Sicherstellung der Wiedernutzbarmachung erbracht, denn ein Großteil der Entschädigungszahlungen wird in die Rekultivierung fließen.“

LEAG-CEO Adi Roesch sieht ebenfalls mehr Planungssicherheit durch die Mittelfreigabe. Die Entschädigung biete Investitionsspielraum, um den vom Kohleausstieg betroffenen Mitarbeitern neue Perspektiven zu bieten. Mit einer „Gigawatt-Factory“ baue man parallel an einer alternativen zukunftsfähigen Energielandschaft, die die Stromversorgung sichere, neue Arbeitsplätze schafft und Wertschöpfung in der Region halte.

Die Vorsitzende des LEAG-Konzernbetriebsrats, Silke Rudolf, erklärte, Kollegen, die jahrzehntelang für sichere Energie im Einsatz waren, hätten einen sozialverträglichen Kohleausstieg verdient. „Für die junge Generation müssen neue Perspektiven eröffnet und die Lausitz und Mitteldeutschland als Energieregion gefestigt werden“, so Rudolf. „Die Menschen dürfen mit diesen Herausforderungen nicht alleine gelassen werden.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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