(mit Material von dts) EU-Kommission legt neue Maßnahmen für nachhaltige Investitionen vor
Die EU-Kommission hat am Dienstag neue Maßnahmen für nachhaltigere Investitionen vorgestellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen zu erhöhen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen sind neue Vorschriften für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings).
EU-Taxonomie wird um weitere Kriterien ergänzt
Die EU-Taxonomie, das System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, wurde zudem um weitere Kriterien ergänzt. Die neuen Kriterien umfassen unter anderem eine nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sowie den Schutz der Biodiversität.
Investitionen in die Nachhaltigkeitswende sollen ermöglicht werden
Handelskommissar Valdis Dombrovskis betonte, dass es wichtig sei, sicherzustellen, dass alle Unternehmen Finanzierungsmittel erhalten können, um in die Nachhaltigkeitswende zu investieren. Dies sei notwendig, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und der europäischen Wirtschaft zu steigern und den Klimawandel zu bekämpfen.
Steigerung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Bekämpfung des Klimawandels
Dombrovskis betonte weiterhin, dass die Maßnahmen der EU-Kommission auch dazu beitragen sollen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und der europäischen Wirtschaft zu steigern und den Klimawandel zu bekämpfen. Die neuen Vorschriften für Anbieter von ESG-Ratings sowie die Erweiterung der EU-Taxonomie um weitere Kriterien sollen dazu beitragen, dass nachhaltige Investitionen in Europa weiter vorangetrieben werden.