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Startseite Deutschland & die WeltEU einigt sich auf gelockerte Regeln für Gentech-Lebensmittel
Deutschland & die Welt

EU einigt sich auf gelockerte Regeln für Gentech-Lebensmittel

von Hasepost Redaktion 4. Dezember 2025
von Hasepost Redaktion 4. Dezember 2025
Einkaufswagen / Foto: dts
20

Die Vorschriften für genveränderte Lebensmittel in der EU werden gelockert. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in der Nacht zu Donnerstag in Brüssel auf ein vorläufiges Abkommen zu neuen Genomtechniken (NGT). Ziel der neuen Regelung ist es nach Angaben der EU-Institutionen, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors zu stärken und zugleich die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen.

Einigung auf neue Regeln für Genomtechniken

In einer Mitteilung hieß es, Ziel der neuen Regelung für den Einsatz neuer Genomtechniken (NGT) sei es, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors zu verbessern und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen sowie Abhängigkeiten zu verringern. Die Regelung solle zudem den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen.

Das vorläufige Abkommen sieht einen vereinfachten Prozess für NGT-Pflanzen vor, die teilweise konventionellen Pflanzen gleichgestellt werden. Damit sollen bestimmte neu gezüchtete Pflanzen künftig schneller auf den Markt kommen können.

Zwei Kategorien von NGT-Pflanzen

Der dänische Landwirtschaftsminister Jacob Jensen erklärte, dass neue genomische Techniken helfen könnten, widerstandsfähigere Pflanzen zu entwickeln, die weniger Düngemittel oder Pestizide benötigen. „Unsere Landwirte und der Agrar- und Lebensmittelsektor werden besser für Innovationen gerüstet sein und weiterhin gesunde und sichere Lebensmittel für unsere Bürger produzieren können“, sagte er.

Die Vereinbarung unterscheidet zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen. Pflanzen der Kategorie 1 sind konventionellen Pflanzen gleichgestellt und müssen nicht gekennzeichnet werden, mit Ausnahme von Saatgut. Pflanzen der Kategorie 2, die komplexere genetische Modifikationen aufweisen, unterliegen aber weiterhin den bestehenden GVO-Vorschriften, einschließlich einer Kennzeichnungspflicht. Mitgliedstaaten können den Anbau von NGT-2-Pflanzen auf ihrem Gebiet ablehnen.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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