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EU beschließt Recht auf Reparatur – Bundesumweltministerin plant nationales Gesetz

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) lobte die jüngste EU-Einigung über ein Recht auf Reparatur als bedeutsames Zeichen für den Verbraucher- und Umweltschutz. Diese Maßnahme ermöglicht die Reparatur von Produkten, was die Umwelt schont und Konsumenten finanziell entlastet.

EU-Einigung auf Recht zur Reparatur

Steffi Lemke, Bundesumweltministerin, äußerte sich positiv zur EU-Einigung über ein Recht auf Reparatur, welches sie als „starkes Signal für Verbraucher- und Umweltschutz“ begrüßte. „Reparierbare Produkte nützen nicht nur der Umwelt und dem Klima, sondern sie schonen auch den Geldbeutel der Verbraucher“, sagte sie den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstagsausgaben). Dies bedeutet für die Verbraucher unter anderem, dass ein Handy nicht mehr weggeworfen werden muss, weil der Akku nicht austauschbar ist.

Ausstieg aus der Wegwerfgesellschaft

„Das ist ein wichtiger Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft“, so Lemke. Darüber hinaus kündigte die Umweltministerin an, ein entsprechendes Gesetz auch in Deutschland auf den Weg bringen zu wollen. „Ab diesem Jahr werde ich ergänzend Reparatur-Initiativen fördern und ein nationales Reparaturgesetz auf den Weg bringen“, sagte Lemke. Durch dieses Vorhaben sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Produkte zu reparieren und länger zu nutzen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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