Der Medizinethiker und Jurist Jochen Taupitz hat die Bundesregierung aufgefordert, die in Deutschland aktuell verbotene Eizellspende zu legalisieren. Er bezeichnet das Embryonenschutzgesetz als “ein einziges Verbotsgesetz” und argumentiert, dass es veraltet sei und dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.
Eizellspende Gesetzgebung
Der Medizinethiker Jochen Taupitz, Professor an der Uni Mannheim und Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, äußerte seine Bedenken gegenüber dem Embryonenschutzgesetz in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe. Er argumentierte, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der Frauen einschränke, sowohl der potenziellen Eizellspenderinnen als auch der Empfängerinnen.
Veraltete Annahmen
Das Embryonenschutzgesetz, welches mittlerweile 34 Jahre alt ist, stützt sich auf die Annahme, dass Kinder, die von zwei Müttern stammen – einer genetischen und einer gebärenden – Schwierigkeiten bei der Identitätsfindung haben könnten. Taupitz argumentierte jedoch, dass “die Befürchtungen einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft sich in Luft aufgelöst” haben.
Medizinische Fortschritte
Darüber hinaus waren die medizinischen Bedenken, die 1990 zum Verbot der Eizellspende führten, nicht mehr valide. “Die Verfahren sind inzwischen viel schonender geworden”, sagte Taupitz. Er führte weiterhin an, dass es daher vollkommen legitim sei, dass Paare, die auf eine Eizellspende angewiesen sind, das Angebot im Ausland nutzen.
Er beendete mit der Aussage: “Die Eizellspende ist im Grunde eine Organspende, und so sollte sie auch behandelt werden”.
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