Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, ist die Modekette Esprit in finanzielle Schieflage geraten. Inzwischen hat das Amtsgericht Düsseldorf das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die Esprit Europe GmbH sowie sechs weitere deutsche Gruppengesellschaften des Modeunternehmens angeordnet. Was bedeutet das für die Filiale in Osnabrück?
Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung zunächst einmal weiterhin in der Verantwortung und wird dabei von einem Sachwalter überwacht. Das Gericht bestellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing zum vorläufigen Sachwalter. Die Geschäftsführung aller betroffenen Gesellschaften übernehmen Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff und Christian Stoffler von der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte in München. Zudem wurde Rechtsanwalt Benedikt Gatt zum Generalbevollmächtigten ernannt.
Angestellte erhalten Insolvenzgeld von Mai bis Juli
Ziel der Verfahren ist es, das maßgeblich aus Deutschland geführte europäische Geschäft von Esprit zu restrukturieren und zukunftsfähig neu aufzustellen. Direkt betroffen sind 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Monate Mai, Juni und Juli Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren ist für den 1. August 2024 geplant.
Filiale in Osnabrück bleibt vorerst geöffnet
Der Geschäftsbetrieb bei Esprit wird bis auf Weiteres vollständig fortgesetzt, alle Stores und somit auch die Osnabrücker Filiale bleiben geöffnet. Konkrete Angaben zu den Auswirkungen der Restrukturierungsmaßnahmen auf einzelne Stores können zurzeit nicht getroffen werden. Somit ist noch unklar, ob das Filialnetz zu einem späteren Zeitpunkt reduziert wird und es zu Schließungen kommt.