SPD-Chefin Saskia Esken fordert eine höhere Lohnentwicklung und eine Reform der Mindestlohn-Kommission in Deutschland. Sie spricht sich auch für eine Viertagewoche mit vollem Lohnausgleich aus und betont die Notwendigkeit für Unternehmen, sich stärker an Tarifverträgen zu beteiligen.
Forderung nach Reform der Mindestlohn-Kommission
SPD-Chefin Saskia Esken hält höhere Löhne in Deutschland für nötig und fordert eine Reform der Mindestlohn-Kommission. „Der Mindestlohn muss deutlicher steigen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Ihrer Meinung nach sei die Erhöhung in diesem und im nächsten Jahr zu niedrig angesichts der Belastungen der Beschäftigten.
Sie schlägt vor, die gesetzlichen Vorgaben für die Mindestlohnkommission so zu ändern, dass Entscheidungen nur im Konsens getroffen werden können. „Man muss sich einigen, die eine Seite kann die andere nicht überstimmen“, argumentierte Esken. Dieses Vorgehen sei auch in Tarifverhandlungen üblich und auch beim Mindestlohn sinnvoll.
Forderung nach stärkerer Tarifbindung und Viertagewoche
Esken betonte auch die Notwendigkeit höherer Tariflöhne und einer stärkeren Tarifbindung der Unternehmen. „Die Koalition sollte das entsprechende Gesetz dazu endlich verabschieden“, sagte sie. Gleichzeitig sprach sie sich für die Einführung einer Viertagewoche mit vollem Lohnausgleich aus und führte gesundheitliche Aspekte an. „Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Schichtarbeit, zu viele Überstunden, zu viele Springerdienste krank machen können“, so Esken.
Ergebnisse der letzten Mindestlohnverhandlungen
In der letzten Verhandlungsrunde der Mindestlohnkommission hatten die Arbeitgeber die Arbeitnehmervertreter im vergangenen Jahr überstimmt. Die Entscheidung war, den Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde ab Januar 2024 und auf 12,82 Euro ab Januar 2025 zu erhöhen. Die Gewerkschaften hatten eine Erhöhung auf 14 Euro vorgeschlagen.
Potentielle Auswirkungen der EU-Richtlinie
Gemäß einer EU-Richtlinie müssen EU-Mitgliedstaaten ihre Regelungen zum Mindestlohn bis November ändern, um die Angemessenheit des gesetzlichen Mindestlohns anhand von Indikatoren und Referenzwerten beurteilen zu können. Eine der Optionen wäre, den Bruttomindestlohn auf 60 Prozent des mittleren Bruttolohns festzusetzen, was aktuell mindestens 14 Euro entsprechen würde.
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