In Hessen wurde der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein festgestellt. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter die Einrichtung einer Restriktionszone und eines generellen Jagdverbots.
Erster ASP-Fall in Hessen bestätigt
Am Samstag bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen. Ein Wildschwein, das südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden wurde, hatte positive Testergebnisse auf die Infektion geliefert, berichtete das hessische Landwirtschaftsministerium.
Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche
In Reaktion auf den Befund setzte das Ministerium eine ASP-Koordinationsgruppe und einen Tierseuchenstab ein. Die Maßnahmen zielen darauf ab, „die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt“.
Einrichtung einer Restriktionszone
Um den Fundort herum soll eine Restriktionszone von etwa 15 Kilometern eingerichtet werden. Innerhalb dieses Radius sind die Kreise und Städte aufgefordert, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die unter anderem den Umgang mit Schweinen und tierischen Produkten sowie das Ausbringen von Gülle regulieren. Zusätzlich soll ein generelles Jagdverbot in dieser Zone Wildschweine vor Aufschrecken bewahren.
Betroffene Gebiete
Zu den von der Restriktionszone betroffenen Gebieten gehören neben dem Landkreis Groß-Gerau auch der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. Ein Teil von Rheinland-Pfalz, einschließlich des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadt Mainz, liegt ebenfalls innerhalb der 15-Kilometer-Zone.
Gefahr der Afrikanischen Schweinepest
Eine Infektion mit dem ASP-Virus ist für Schweine fast immer tödlich, für den Menschen und andere Haus- und Nutztierarten jedoch ungefährlich. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Verwendung von Speiseabfällen oder Schweinefleischprodukten, und indirekte Übertragungswege. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, und der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
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