Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Union gibt es erste zustimmende Worte zum Vorschlag der Ampelkoalition, das Merkmal „sexuelle Identität“ ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, der vor Diskriminierung schützen soll. Die Ampelkoalition bräuchte neben den Stimmen der Linken weitere 36 Stimmen aus der Union, um die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen.
Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak sagte dazu, er sehe „diesbezüglich keine breite Ablehnungsfront in der Union“. Es handle sich nicht um reine Symbolpolitik, sondern um die verfassungsrechtliche Sicherung bereits erreichter Fortschritte bei der Gleichstellung. „Ich finde das längst überfällig und hoffe, dass wir das in dieser Legislaturperiode hinbekommen“, so Luczak. In der vergangenen Legislaturperiode konnten sich Union und SPD nicht über eine Formulierung des Schutzmerkmals einigen. Ob die Fraktionsdisziplin bei der Frage aufgehoben wird, wollte Fraktionschef Friedrich Merz auf Nachfrage des „Spiegel“ derzeit nicht sagen. Zuletzt hatte die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, für die Verfassungsänderung geworben. Bis heute seien homosexuelle Menschen als einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten nicht in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufgenommen. Bislang schützt der Artikel vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Abstammung oder Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen sowie von Behinderung. Der Grundgesetzartikel wurde in Reaktion auf die Verfolgung der Gruppen im Nationalsozialismus geschaffen. Weitere Opfergruppen umfassen beispielsweise Obdachlose, Alkoholkranke, Arbeitslose und Prostituierte.