Mit Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes zum 1. April 2024 planen mehrere Bundesländer, eine Vielzahl von Gefängnisinsassen freizulassen. Gleichzeitig sind viele laufende Verfahren wegen Cannabis-Besitzes zur Einstellung vorgesehen.
Freilassung Inhaftierter und Einstellung von Verfahren
Nach Meldungen der „Bild“ (Donnerstagsausgabe) wird dies vor allem Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen betreffen. Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister von Nordrhein-Westfalen, erklärt durch seine Sprecherin: „Mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes wird nach dem derzeitigen Stand die Strafvollstreckung gegen Personen unzulässig werden, die wegen einer künftig straffreien Tat verurteilt wurden. Konkret bedeutet dies, dass zu dem Stichtag des 01. April 2024 sämtliche entsprechende Inhaftierte freizulassen sind und die Geldstrafenvollstreckung einzustellen ist.“ Dies basiere auf einer rückwirkenden Straffreiheit.
Überprüfung laufender Verfahren
Im Hinblick auf laufende Verfahren erklärt die Sprecherin weiter, dass Staatsanwaltschaften diese auf künftig straffreies Verhalten überprüfen müssten, welches zur Zeit der Verurteilung noch als Betäubungsmittelstraftat galt.
Position Niedersachsens
Auch Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin von Niedersachsen, erwartet die Freilassung von Gefangenen und erklärt: „Konkret müssen die Staatsanwaltschaften kurzfristig alle Akten, die im Zusammenhang mit Betäubungsmittelstraftaten stehen, daraufhin durchsehen, ob eine Verurteilung wegen Besitzes oder Handels mit Cannabis in einer Menge von bis zu 25 Gramm enthalten ist“. Ist dies der Fall, dürfte die Strafe nicht weiter vollstreckt werden.
Kritik und Appell an die Bundesebene
Wahlmann äußert allerdings auch Kritik an der geplanten Umsetzung. Sie nennt vor allem den „ungeheuren Aufwand“, da allein in Niedersachsen rund 16.000 Akten durchgesehen werden müssen. Sie appellierte daher an die Ampel-Koalition: „Sowohl der Zeitdruck als auch die Mehrbelastung als solche, die der Bund uns auferlegen will, ist Ausdruck der Ignoranz gegenüber der ohnehin schon zu hohen Belastung der Strafjustiz. Ich appelliere an die Bundesebene, den Blick über die Legalisierungspolitik hinaus auf das große Ganze zu richten und hier noch Kompromissbereitschaft zu zeigen.“
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