(Symbolbild) Geflügel
Nachdem im August bereits drei Geflügelpestausbrüche in der Gemeinde Dinklage und ein weiterer Ausbruch in Menslage im Landkreis Osnabrück festgestellt worden sind, ist nun am vergangenen Samstag (3. September) ein erneuter Fall in Dinklage erfasst worden.
Die Überwachungszone, die sich über einen Radius von zehn Kilometern um den Betrieb dieses jüngsten Ausbruches herum erstreckt, ragt erneut in den Landkreis Osnabrück hinein.
Sperrzone großteils deckungsgleich mit bisheriger Zone
Diesmal sind vor allem die Gemeinden Quakenbrück, Badbergen und Gehrde betroffen. Dabei deckt sich die Zone jedoch zum größten Teil mit der Sperrzone, die aufgrund der ersten Ausbrüche in Dinklage bereits eingerichtet wurde. Mit einer neuen Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Dabei gilt sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Der Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu und Federn ist eingeschränkt.
Alle Informationen gibt es in der aktuellen Allgemeinverfügung, die am Dienstag (6. September) in Kraft tritt.