Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Manuel Gava eingeleitet. Der Vorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Auslöser für die Ermittlungen war ein Interview, in dem Gava gegenüber der NOZ und dem Berliner Tagesspiegel eingeräumt hatte, Kokain konsumiert zu haben.
„Wir haben Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet“, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Dr. Alexander Retemeyer, auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Staatsanwaltschaft ist zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, sobald ihr konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bekannt werden.
Besondere Verfahren bei Abgeordneten
Da Bundestagsabgeordnete normalerweise durch Immunität vor Strafverfolgung geschützt sind, mussten vor der Einleitung des Verfahrens besondere Hürden genommen werden. Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und Manuel Gava wurden zunächst über die Vorwürfe informiert. Erst nach einer Wartefrist von 48 Stunden durften die Ermittlungen offiziell beginnen. In diesem Fall war jedoch keine explizite Aufhebung der Immunität erforderlich, da der Bundestag für die laufende Legislaturperiode pauschal alle Ermittlungen gegen Abgeordnete genehmigt hat.
Politische und persönliche Konsequenzen
Gava, der den Wahlkreis Osnabrück-Stadt vertritt, hatte ursprünglich geplant, bei der Bundestagswahl 2025 erneut zu kandidieren. Ende Oktober wurde er von der SPD in seinem Wahlkreis als Kandidat bestätigt. Nur einen Monat später zog er jedoch überraschend seine Kandidatur zurück und gab gesundheitliche Gründe an. Gava hatte im September öffentlich gemacht, an der Autoimmunkrankheit Lupus zu leiden. Nun steht der Verdacht im Raum, dass diese Erkrankung möglicherweise nur vorgeschoben wurde, um ein mutmaßliches Drogenproblem zu verbergen.
Mögliche strafrechtliche Folgen
Sollte sich der Vorwurf des unerlaubten Drogenbesitzes bestätigen, drohen Gava gemäß Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes Konsequenzen. Der Strafrahmen für Personen, die Betäubungsmittel unerlaubt erworben oder sich in sonstiger Weise verschafft haben, reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Ein bitterer Fall für die Osnabrücker SPD
Der Fall Gava ist nicht nur juristisch, sondern auch politisch brisant. Der junge Abgeordnete galt als aufstrebendes Talent innerhalb der SPD. Sein Rückzug und die aktuellen Ermittlungen werfen einen Schatten auf seine bisherige politische Laufbahn. Für den Wahlkreis Osnabrück-Stadt wollen die Sozialdemokraten jetzt den Berliner Thomas Vaupel ins Rennen um das Bundestagsmandat schicken.