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Warum Erklärungen zu den Richtlinien von Facebook in den Papierkorb gehören

13. Dezember 2015

Wie jede Woche holen wir auch am Ende dieser Woche ein Thema aus dem Papierkorb, das unsere Redaktion bewegt hat.
Heute: Die Erklärung vieler Facebook-Nutzer offenbar dem Schwachsinn anheim gefallen zu sein.

Outtakes Schwachsinn

Natürlich liebe Leserin, lieber Leser, selbstverständlich sind Sie, bist Du und sind so viele unserer Freunde, Bekannten und Verwandten nicht einer Geisteskrankheit erlegen, so wie man „Schwachsinn“ allgemein definiert.

Es gibt aber noch eine andere Definition, und die ist für das, was manche Zeitgenossen in den vergangenen Tagen über Facebook so verbreitet haben, wohl doch recht passend: Umgangssprachlich steht das böse Wort auch für „Blödsinn“, den man verbreiten kann.
Und um Blödsinn handelt es sich bei der zigtausendfach verbreiteten Erklärung mit dem Wortlaut „Ich erkläre hiermit folgendes: heute XX Dezember 2015, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum„, … und so weiter und so fort und so falsch – und so würdig für eine Papierkorb-Entsorgung.

Warum die Richtlinien von Facebook so sind wie sie sind

Selbstverständlich erscheinen die AGB von Facebook, die jeder bei der erstmaligen Anmeldung akzeptiert hat, auf den ersten Blick sehr umfassend. Aber wer hier Bedenken hat, dass Facebook seine Bilder oder Texte nutzt, der sollte entweder ganz schnell seine Mitgliedschaft beenden (niemand wird gezwungen Facebook zu nutzen), oder einmal ein paar Gedanken darauf verschwenden, warum Facebook sich gewisse Rechte zusichern lässt?
Ganz einfach: Weil nur wenn die Nutzer der Verbreitung, Verarbeitung etc. ihrer Postings zustimmen, können diese Inhalte auch bei den jeweiligen Freunden, Mutti, Vati, Tante Erna und wer sonst noch so die jeweiligen Postings liest, auf dem Computer angezeigt werden. Selbstverständlich benötigt Facebook dazu im Vorfeld eine Genehmigung.

Oder wie es die immer lesenswerte Seite mimikama zu diesem Thema schreibt:

Für den Nutzer bedeutet das:

1. Nutzt man Facebook weiter, ist man einverstanden.
2. Ist man nicht einverstanden, darf man Facebook nicht mehr nutzen.

oder die bessere Lösung wäre:

Wenn man sich unsicher ist, wie seine Daten genutzt werden, dann sollen gewissen Dinge erst GAR NICHT vom NUTZER SELBST VERÖFFENTLICHT werden! Der Nutzer selbst bestimmt, welche Information, welcher Zielgruppe angezeigt werden.

Dazu sollte jeder Nutzer einmal seine PRIVATSPHÄRE-EINSTELLUNGEN auf Facebook prüfen: https://www.facebook.com/settings/?tab=privacy

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Unsere Rubrik OutTakes erscheint regelmäßig jeden Sonntagabend, hier sind die bisherigen Beiträge im Archiv zu finden.


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