Die Energieministerien verschiedener Bundesländer fordern eine Reform der Preisgestaltungsregeln für Fernwärme, um die energiewende- und klimapolitischen Ziele zu erreichen und Verbraucherrechte zu stärken. Die Diskussion wird voraussichtlich bei der nächsten Energieministerkonferenz im Mai geführt und zielt auf eine verbraucherfreundliche Novellierung und eine bundeseinheitliche Preisaufsicht ab.
Dringender Reformbedarf der Fernwärme-Preisgestaltung
Tobias Goldschmidt (Grüne), Energieminister von Schleswig-Holstein, drängt auf eine Reform der Preisgestaltungsregeln für Fernwärme. Laut Goldschmidt „passen die Regeln für die Preisänderungsklauseln heute einfach nicht mehr zu den energiewende- und klimapolitischen Zielen.“ Er fügte hinzu: „Selbst wenn Wärme zu 100 Prozent klimaneutral erzeugt wird, ist es bislang zulässig, dass Fernwärmepreise mit den Erdgaspreisen mitsteigen.“
Initiative für Regulierung der Fernwärmepreise
Der Hamburger Energiesenator Jens Kerstan (Grüne) unterstützt die Forderung nach einer Reform. Er mahnte, auf der Energieministerkonferenz im Mai müsse man „dringend über die zum Teil hohen Preissteigerungen bei der Fernwärme sprechen und Maßnahmen ergreifen“, um Kunden zu schützen.
Auch Kerstans niedersächsischer Amtskollege Christian Meyer (Grüne) begrüßte die Initiative aus Schleswig-Holstein und betonte die Notwendigkeit, „die Transparenz der Fernwärmeversorgung und die Verbraucherrechte [zu] stärken.“
Unterstützung für eine Reform der Fernwärme-Preisgestaltung
Weitere Unterstützung kommt von Armin Willingmann (SPD), Energieminister in Sachsen-Anhalt, und dem Energieministerium in Brandenburg, die beide die Notwendigkeit einer „verbraucherfreundlichen Novellierung der Fernwärme-Verordnung“ und einer „bundeseinheitlichen Preisaufsicht“ betonen. Die zuständige Senatsverwaltung in Berlin und das Energieministerium von Nordrhein-Westfalen begrüßen ebenfalls den Ruf nach Reformen.
Vorsicht vor möglichen Herausforderungen
Unterdessen warnt Reinhard Meyer (SPD), Wirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, vor den Herausforderungen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Preissenkung und betont die Unterschiede zwischen den Unternehmen, der Energieerzeugung und den Netzbedingungen vor Ort. Aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium kommt die Forderung, dass bei einer Reform kein Risiko einseitiger Kostensteigerungen bei den Fernwärmebetreibern verbleiben darf.
Der Diskurs um die Reform der Preisgestaltung für Fernwärme wird wohl bei der nächsten Energieministerkonferenz im Mai fortgesetzt.
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